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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2023
- 2-13 S 80/22 -
Unzumutbare Eigentümerversammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin
Gemeinschaftseigentum der Terrasse unerheblich bei faktischer Alleinnutzung der Miteigentümerin
Das Abhalten einer Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar. Dies gilt auch dann, wenn sich die Terrasse zwar im Gemeinschaftseigentum befindet, sie aber faktisch von der Miteigentümerin allein genutzt wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Kläger waren nicht auf der Versammlung, weil sie den
Ungültigkeit sämtlicher Beschlüsse wegen Unzumutbarkeit des Versammlungsorts
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Kläger. Sämtliche Beschlüsse seien für ungültig zu erklären, da der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 04.08.2022
[Aktenzeichen: 304 C 20/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 245 GE 2023, 245 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 370 WuM 2023, 370
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Dokument-Nr. 32782
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