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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.07.2011
- 4 AZR 706/09 -
BAG zur sachlichen Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Frühere Mitarbeiter der Deutschen Bundespost haben Anspruch auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nach Tarifverträgen der Deutschen Telekom
Eine Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassungen verweist, kann nach ihrem Inhalt nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit war der nicht tarifgebundene Kläger seit dem Jahre 1980 bei der Deutschen Bundespost und seit der Umwandlung der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften zum 01.01.1995 bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt.
Nach Aufspaltung der Deutschen Bundespost Anwendung der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG
Auf sein
Seit Betriebsteilübergang Anwendung der Haustarifverträge der Beklagten Gesellschaft
Im Jahre 2007 gründete die
Kläger bekommt vom BAG Recht
Die Klage war vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolgreich. Die vertragliche
Keine Auslegung der Bezugnahmeklausel als sog. Tarifwechselklausel gerechtfertigt
Es fehlte auch unter Berücksichtigung der Tarifanwendung bis zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 06.08.2009
[Aktenzeichen: 7 Sa 1674/08]
- BAG zur ergänzenden Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel unter Verweis auf den BAT
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2010
[Aktenzeichen: 4 AZR 796/08]) - BAG zur Fortgeltung einer dynamischen Verweisung auf Tarifverträge bei nicht tarifgebundenem Betriebserwerber
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2010
[Aktenzeichen: 4 AZR 691/08]) - Bezugnahmeklausel in einem vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsvertrag (Gleichstellungsasbrede)
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.12.2005
[Aktenzeichen: 4 AZR 536/04 (Parallelverfahren 4 AZR 537-540/04)])
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Dokument-Nr. 11915
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