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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011
- 1 AZR 335/10 -
BAG: Leiharbeitnehmer sind bei Berechnung des Schwellenwerts für Betriebsänderungen zu berücksichtigen
Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen beschäftigt sind, zählen als wahlberechtigte Arbeitnehmer
Ein Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss bei der Durchführung einer Betriebsänderung mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich beraten. Bei der Berechnung eines Schwellenwerts sind dabei Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt ein Unternehmen, das sich mit dem Verkauf und dem Verlegen von Bodenbelägen befasst. In der Vergangenheit beschäftigte sie regelmäßig 20 eigene Arbeitnehmer sowie seit Anfang November 2008 eine Leiharbeitnehmerin. Ende Mai 2009 kündigte sie die Arbeitsverhältnisse aller elf gewerblichen Arbeitnehmer. Verhandlungen mit dem
Mehr als Monate im Unternehmen tätige Leiharbeitnehmer müssen berücksichtigt werden
Die Revision des Klägers war vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Der Arbeitgeber hat im Falle einer
Kläger steht mangels Beteiligung des Betriebsrats Abfindung als Nachteilsausgleich zu
Die Beklagte beschäftigte zum Zeitpunkt der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online.
- Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 31.03.2010
[Aktenzeichen: 3 Sa 53/10]
Jahrgang: 2012, Seite: 44 ArbRB 2012, 44 | Sammlung: Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), Band: 139, Seite: 342 BAGE 139, 342 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2012, Seite: 969 BB 2012, 969 | Zeitschrift: Der Betrieb (DB)
Jahrgang: 2012, Seite: 408 DB 2012, 408 | Zeitschrift: Juristische Schulung (JuS)
Jahrgang: 2012, Seite: 1036 JuS 2012, 1036 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 2221 NJW 2012, 2221 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2012, Seite: 83 NJW-Spezial 2012, 83 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
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Jahrgang: 2012, Seite: 600 RdW 2012, 600 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2012, Seite: 540 ZIP 2012, 540
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Dokument-Nr. 12423
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