alle Urteile, veröffentlicht am 13.04.2007
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 04.04.2007
- 3 W 18/06, 3 W 20/06, 3 W 23/06, 3 W 25/06, 3 W 26/06, 3 W 27/06, 3 W 28/06, 3 W 29/06 -
Private Wettvermittlung ins EU-Ausland darf vorerst weiter erfolgen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in insgesamt acht Eilrechtsschutzverfahren die sofortige Vollziehbarkeit von ortspolizeilichen Anordnungen ausgesetzt, mit denen den Antragstellern der betreffenden Verfahren -Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland- die Vermittlung von Sportwetten an in EU-Mitgliedstaaten ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter untersagt wird.
Der Senat hält es nach dem Ergebnis der in Eilrechtsschutzverfahren der vorliegenden Art nur möglichen überschlägigen Beurteilung der Sach- und Rechtslage für zweifelhaft, dass das ordnungsbehördliche Einschreiten gegen die Antragsteller mit der durch Artikel 49 EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht, und hat bei demnach noch offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens die Interessen der Antragsteller an einer vorläufigen Fortsetzung ihrer aller Voraussicht nach von der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit geschützten Vermittlungstätigkeit als vorrangig gegenüber den gegenläufigen öffentlichen Interessen bewertet,... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 22.03.2007
- S 9 AS 32/07 ER -
Viermonatiges Praktikum zur Einarbeitung ohne Arbeitslohn ist als Eingliederungsmaßnahme nicht zumutbar
Hartz-IV: Wettbewerbsneutralität muss gewahrt bleiben
Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten sind auf höchstens 12 Wochen zu beschränken (§ 49 SGB III). Denn die Förderung unbezahlter Vollzeitarbeit verzerrt den Wettbewerb und den Arbeitsmarkt. Das geht aus einem Beschluss des Sozialgerichts Aachen hervor.
Der Kläger des Verfahrens vor dem Sozialgericht Aachen war arbeitsloser Busfahrer und bezog Arbeitslosengeld II (Alg II). Er besaß zwar den Busführerschein, hatte aber keine Fahrpraxis. Die beklagte Behörde, die schon den Erwerb des Busführerscheins gefördert hatte, vermittelte ihn in ein vom Arbeitgeber nicht bezahltes viermonatiges Praktikum bei einem Reisebusunternehmen, nach dessen... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2006
- 2-24 S 228/05 -
Reisemängel und einfaches Hotel - "Snackbuffet" und aufgeplatzte Würstchen
Nicht jede Unannehmlichkeit ist ein Reisemangel
Wer nur ein einfaches Hotel bucht, darf sich über ein bescheidenes Essen nicht beschweren und insgesamt nicht allzu viel erwarten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Pauschalreisender beim Veranstalter wegen - so meinte er - mehrerer Reisemängel. Er hatte ein Hotel der einfachen Kategorie gebucht. Im Katalog war von "Snackbuffet" beim Mittagessen die Rede gewesen. Der Urlauber ärgerte sich, weil das Essen immer aus Fast Food in Form von Pizza, Hamburgern und Hot Dogs bestanden habe. Außerdem habe es... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2007
- 3 Sa 1225/06 -
LKW-Fahrer hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrerkarte gegenüber seinem Arbeitgeber
Fahrerkarte ist als Ergänzung zur Fahrerlaubnis kostenmäßig vom Arbeitnehmer selbst zu tragen
Das LAG Düsseldorf hat den Anspruch eines bei einem Transportunternehmen beschäftigten Kraftfahrers auf Erstattung von Auslagen für eine so genannte Fahrerkarte, die nach EU-Recht für LKWs ab 3,5 t erforderlich ist, abgelehnt.
Der Kläger ist als Kraftfahrer bei der Beklagten, einem Transportunternehmen, beschäftigt. Nach EU-Recht dürfen LKW ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht nur noch mit digitalen Tachographen ausgestattet sein, wofür auch eine Fahrerkarte mit den Daten des Fahrers in Form einer Scheckkarte erforderlich ist. Diese Fahrerkarte im Wert von 38,00 € hat der Kläger auf seine Kosten vom Kraftfahrtbundesamt erhalten und steht... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.03.2007
- 2 BvL 11/04 -
BVerfG erklärt Wartefrist von drei Jahren für Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt für verfassungswidrig
Dienstbezüge bis spätestens zwei Jahre vor Pensionierung ruhegehaltsfähig
Möglicherweise erhalten Beamte bald mehr Geld, denn das Bundesverfassungsgericht hat § 5 Abs. 1 BeamtVG für verfassungswidrig erklärt. Nach dieser Vorschrift wird nach einer Beförderung das Ruhegehalt nur dann auf Basis des neuen Amtes berechnet, wenn der Beamte im neuen Amt mindestens drei Jahre gearbeitet hat. Ansonsten gelten als Maßgabe für das Ruhegehalt die Bezüge des vorher bekleideten Amtes. Bereits bestandskräftige Versorgungsfestsetzungsbescheide bleiben von dieser Entscheidung jedoch unberührt.
§ 5 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz bestimmt, dass grundsätzlich die Dienstbezüge, die dem Beamten zuletzt zugestanden haben, ruhegehaltfähig sind. Diese Anknüpfung an das letzte Amt wird durch § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG eingeschränkt. Danach berechnen sich die Versorgungsbezüge des Beamten, der aus einem Beförderungsamt in den Ruhestand tritt und der die Bezüge aus diesem Amt nicht... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2007
- VII ZR 122/06 -
BGH: Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist nicht.
Bei so genannten Haustürgeschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen, § 312 BGB. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, § 355 Abs. 2 BGB. Die Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2007
- 14 U 11/07 -
Wenn Ärzte ihre Praxen schließen, um mehr Geld einzufordern, darf Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt von "Patienten in Geiselhaft" sprechen
Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ganzes Kollektiv angesprochen wird
Als am 4. Dezember 2006 anlässlich eines bundesweiten Protesttages gegen die Gesundheitsreform viele Arztpraxen geschlossen blieben, sprachen die Bundesministerin Ulla Schmidt und der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lauterbach davon, dass die Ärzte die Patienten in "Geiselhaft" nehmen würden, um ihre Forderungen nach mehr Geld durchzusetzen. Ein niedergelassener Facharzt, der von den Politikern verlangte, künftig nicht mehr von "Geiselhaft" zu sprechen, ist mit seinem Unterlassungsantrag vor dem OLG Karlsruhe gescheitert.
Die Antragsteller sind niedergelassene Fachärzte. Beide haben sich am 4. Dezember 2006 am bundesweiten Protesttag gegen die geplante Gesundheitsreform beteiligt, an dem viele Arztpraxen und Apotheken geschlossen blieben.Am 4. Dezember 2006 äußerte sich die Beklagte Ziff. 1, die Bundesministerin für Gesundheit, in einem Radiointerview des Deutschlandfunks angesprochen auf... Lesen Sie mehr