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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016
- 1 ABR 14/14 -
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement beschränkt
Keine Beteiligung des Integrationsteams an der allein dem Arbeitgeber obliegenden Umsetzung der Maßnahmen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren stritten die Betriebsparteien über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs. In diesem war für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements die Bildung eines Integrationsteams vorgesehen, welches sich aus je einem Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrats zusammensetzt. Dieses hat das Eingliederungsmanagement mit dem betroffenen
BAG: Einigungsstelle hat Zuständigkeit überschritten
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen die stattgebende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts blieb vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg. Das Gericht entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 1 TaBV 4/13]
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Arbeitgeber muss Wiedereingliederung eines länger erkrankten Arbeitnehmers durch organisierten Suchprozess prüfen
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2015
[Aktenzeichen: 28 Ca 9065/15]) - Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 07.02.2012
[Aktenzeichen: 1 ABR 46/10])
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Dokument-Nr. 22396
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