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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 15.11.2012
- 4 A 244/10 HAL, 4 A 245/10 HAL, 4 A 247/10 HAL -
Anwohner müssen benachbarte Altreifenpyrolyseanlage dulden
Unzumutbare Immissionen – insbesondere durch Luftverunreinigungen – für Nachbarn nicht zu befürchten
Das Verwaltungsgericht Halle hat drei Klagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine in Halle-Trotha geplante Altreifenpyrolyseanlage abgewiesen. Die Genehmigung verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Nachbarrechte.
In der streitgegenständlichen Altreifenpyrolyseanlage soll Altreifengranulat durch Pyrolyse (Verbrennung unter Sauerstoffausschluss) behandelt und hierdurch der wertvolle Rohstoff "Carbon Black" gewonnen werden. Die in Halle geplante Anlage ist die erste ihrer Art in Deutschland.
Durch Betrieb der Anlage werden keine schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen
Das Verwaltungsgericht Halle stellte in seiner Entscheidung fest, dass die
Einhaltung vorgeschriebener Emissionsgrenzwerte wird durch regelmäßige Emissionsmessungen kontrolliert
Das Gericht ist davon überzeugt, dass die festgelegten Emissionsgrenzwerte durch das vom Anlagenbetreiber vorgesehene dreistufige Abgasreinigungssystem (Kondensation, Nachverbrennung und Flugstromverfahren mit anschließendem Gewebefilter) tatsächlich eingehalten werden können. Das hier vorgesehene Abgasreinigungssystem wird seit vielen Jahren im Bereich der Müllverbrennung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte wird zudem durch regelmäßige Emissionsmessungen unmittelbar an der Anlage kontrolliert.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online
- Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf zusätzliches Geld für ärztlich angeordnete Diät
(Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 16.07.2008
[Aktenzeichen: S 23 AS 2033/08 ER]) - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Recyclingbetriebs bleibt bestehen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.03.2006
[Aktenzeichen: 8 B 870/05; 8 B 1322/05; 8 B 1323/05; 8 B 1324/05]) - Bau und Betrieb eines Haustierkrematoriums in Mischgebiet zulässig
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 13.09.2012
[Aktenzeichen: 1 L 1182/12.GI])
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Dokument-Nr. 14781
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