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Freitag, 29. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 26.03.2018

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2018
- OVG 3 B 23.17, OVG 3 B 28.17 -

Keine Flüchtlings­eigenschaft für syrische Männer allein wegen Wehr­dienst­entziehung

Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft ist einzeln zu prüfen

Die Gewährung subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für wegen des Bürgerkriegs geflohene syrische Männer, die ihren Wehrdienst nicht geleistet haben oder denen die Heranziehung zum Reservedienst bevorsteht, ist nicht zu beanstanden. Eine darüber hinausgehende Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft kommt aber nicht in Betracht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

In zwei vorliegenden Berufsverfahren musste das Gericht über eine Frage entscheiden, die in der bisherigen Rechtsprechung der einzelnen Bundesländer unterschiedlich beantworten wurden.Aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist die Gewährung subsidiären Schutzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zu beanstanden. Eine darüber hinausgehende Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die u.a. eine drohende Verfolgung wegen einer politischen Überzeugung voraussetzt, kommt hier nicht in Betracht. Es ist unbestritten, dass syrischen Männern im wehrdienstfähigen Alter bei einer Rückkehr nach Syrien... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018
- OVG 6 S 2.18 und OVG 6 S 6.18 -

Land Berlin ist zur Bereitstellung von Kita-Plätzen verpflichtet

Fachkräftemangel entbindet Bezirke nicht von gesetzlicher Pflicht zum Angebot frühkindlicher Betreuung

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Berliner Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet sind, Kindern einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen, auch wenn die Kapazitäten bereits erschöpft sind. Ein Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden die Bezirke nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern eine frühkindliche Betreuung und einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz anzubieten.

Um zugrunde liegenden Verfahren hatte zuvor das Verwaltungsgericht Berlin die Anträge der Kinder abgelehnt, weil in den betreffenden Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg die Kapazitäten erschöpft seien und weil in einem der beiden Fälle bereits ein Kita-Platz in angemessener Entfernung von der Wohnung nachgewiesen worden sei.Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 27.02.2018
- 1 K 10622/17.TR -

Atemalkoholwert von 2,62 Promille berechtigt bei nicht vorgelegtem medizinisch-psychologischen Gutachten zur Entziehung der Fahrerlaubnis

Anordnung eines Gutachtens bei gerechtfertigter Annahme eines Alkoholmissbrauchs rechtlich nicht zu beanstanden

Das Verwaltungsgericht Trier hat mit entschieden, dass ein festgestellter Atemalkoholwert von 2,62 Promille - selbst unter Berücksichtigung eines Sicherheits­abschlags von 15 % wegen möglicher Unschärfen der zur Atem­alkohol­bestimmung verwendeten Testgeräte - auf eine weit über­durchschnittliche Alkoholgewöhnung hinweist. Liegen zudem noch Anzeichen dafür vor, dass ein Fahr­erlaubnis­inhaber nicht zwischen Alkoholgenuss und Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen vermag, rechtfertigt dies die Annahme von Alkoholmissbrauch und die Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Legt der Fahr­erlaubnis­inhaber ein solches nicht vor, ist die Fahr­erlaubnis­behörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigt.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Passanten den Kläger am 1. Mai 2016 auf einem Parkplatz reglos in seinem Auto sitzend und auf Ansprache nicht reagierend aufgefunden hatten, wurde bei ihm im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle ein Atemalkoholwert von 2,62 Promille festgestellt. Im Auto des Klägers befanden sich eine vollständig gelehrte sowie eine noch komplett... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 05.07.2016
- 210 C 88/16 -

Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten des Schwagers setzt besondere Nähebeziehung zwischen Vermieter und Schwager voraus

Bei mehreren vorhandenen Wohnungen muss Eigen­bedarfs­kündigung sozialverträglich sein

Wird eine Eigen­bedarfs­kündigung zu Gunsten des Schwagers ausgesprochen, so muss ein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter und Schwager vorliegen. Zudem muss bei mehreren vorhandenen Wohnungen die Eigen­bedarfs­kündigung sozialverträglich sein. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im Juli 2015 wegen Eigenbedarfs zu Gunsten des Schwagers des Vermieters gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der Schwager mit seiner Mutter in dem Haus in einer 48 qm großen Wohnung wohnte. Der Schwager war geistig behindert und wurde von seiner Mutter ständig gepflegt. Die Wohnung des gekündigten Mieters sollte die Pflege... Lesen Sie mehr

Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.04.2016
- 318 S 50/15 -

Pflicht zum Verkauf der Eigentumswohnung aufgrund Messie-Syndroms des Wohnungseigentümers

Unmöglichkeit der Durchführung von notwendigen Arbeiten

Leidet ein Wohnungseigentümer am Messie-Syndrom und führt dies dazu, dass notwendige Arbeiten, wie der Austausch von Fenstern oder das Ablesen der Heizkörper, unmöglich werden, so kann die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft den zwangsweisen Verkauf der Eigentumswohnung verlangen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer sammelte über Jahre hinweg Gegenstände in seiner Wohnung an. Dies führte schließlich dazu, dass unter anderem der beschlossene Austausch der Fenster und Einbau von Kaltwasserzählern nicht möglich war. Auch die Ablesung der Heizkörper war wiederholt unmöglich, da die Wohnung zu vollgestellt war. Zudem entfernte der Wohnungseigentümer... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2018
- B 5 RE 5/16 R -

Befreiung von Renten­versicherungs­pflicht gilt nicht nur bei approbations­pflichtiger Beschäftigung als Apotheker

Andere, nicht berufsfremde Tätigkeit für Befreiung ebenfalls ausreichend

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungs­pflicht befreit ist, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, approbierter Apotheker, ist seit den Jahr 2009 als Verantwortlicher für Medizinprodukte, Arzneibuchfragen und Fachinformationen in einem Unternehmen beschäftigt, das Konzepte für die Reinigungs- und Sterilisationsprozessüberwachung zur Aufbereitung von Medizinprodukten erarbeitet. Seinen im Jahr 2012 vorsorglich gestellten Antrag, ihn von... Lesen Sie mehr




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