Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 09.08.2023
- 612 Qs 75/23 -
Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht: Bedeutender Sachschaden bei Reparaturkosten ab 1.800 €
Beurteilung der Schadensbedeutung richtet sich nach Reparaturkosten- und der Einkommensentwicklung
Ein bedeutender Sachschaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs mindestens 1.800 € betragen. Bei der Beurteilung des Schadens als bedeutend ist die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung zu beachten. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Oktober 2022 verursachte eine Pkw-Fahrerin auf einen Parkplatz die Beschädigung eines anderen Fahrzeugs. Obwohl sie den Unfall bemerkte, verließ sie den Unfallort. Die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sollte laut einem Gutachten etwa 1.600 € betragen. Es stand nunmehr im Raum, ob der Pkw-Fahrerin gestützt auf § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Das Amtsgericht Hombruch bejahte dies und entzog ihr gemäß § 111 a Abs. 1 StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Beschuldigten.
Unzulässige vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Beschuldigten. Die vorläufige
Bedeutender Sachschaden ab Wertgrenze von 1.800 €
Zwar sei bislang ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2023
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.06.2023
[Aktenzeichen: 249 Gs 49/23]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33380
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33380
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.