wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 09.08.2023
612 Qs 75/23 -

Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht: Bedeutender Sachschaden bei Reparaturkosten ab 1.800 €

Beurteilung der Schadensbedeutung richtet sich nach Reparaturkosten- und der Einkommens­entwicklung

Ein bedeutender Sachschaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs mindestens 1.800 € betragen. Bei der Beurteilung des Schadens als bedeutend ist die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommens­entwicklung zu beachten. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Oktober 2022 verursachte eine Pkw-Fahrerin auf einen Parkplatz die Beschädigung eines anderen Fahrzeugs. Obwohl sie den Unfall bemerkte, verließ sie den Unfallort. Die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs sollte laut einem Gutachten etwa 1.600 € betragen. Es stand nunmehr im Raum, ob der Pkw-Fahrerin gestützt auf § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Das Amtsgericht Hombruch bejahte dies und entzog ihr gemäß § 111 a Abs. 1 StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Beschuldigten.

Unzulässige vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Landgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Beschuldigten. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sei nicht rechtens, da eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB nicht in Betracht komme. Zwar habe die Beschuldigte unerlaubt den Unfallort verlassen. Jedoch liege kein bedeutender Sachschaden vor.

Bedeutender Sachschaden ab Wertgrenze von 1.800 €

Zwar sei bislang ein bedeutender Sachschaden angenommen worden, so das Landgericht, wenn die Wertgrenze von 1.500 € erreicht wurde. Jedoch rechtfertige die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung die Anhebung der Wertgrenze auf 1.800 €. Da die Reparaturkosten lediglich etwa 1.600 € betrugen ,sei die Wertgrenze nicht überschritten, so dass eine Fahrerlaubnisentziehung gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB nicht in Betracht komme.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2023
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.06.2023
    [Aktenzeichen: 249 Gs 49/23]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33380 Dokument-Nr. 33380

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33380

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH