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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2018
- OVG 6 S 2.18 und OVG 6 S 6.18 -
Land Berlin ist zur Bereitstellung von Kita-Plätzen verpflichtet
Fachkräftemangel entbindet Bezirke nicht von gesetzlicher Pflicht zum Angebot frühkindlicher Betreuung
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Berliner Bezirke Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet sind, Kindern einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen, auch wenn die Kapazitäten bereits erschöpft sind. Ein Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden die Bezirke nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern eine frühkindliche Betreuung und einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz anzubieten.
Um zugrunde liegenden Verfahren hatte zuvor das Verwaltungsgericht Berlin die Anträge der Kinder abgelehnt, weil in den betreffenden Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg die Kapazitäten erschöpft seien und weil in einem der beiden Fälle bereits ein
Land muss Betreuungsplatz in angemessener Entfernung anbieten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidungen geändert und das Land Berlin verpflichtet, den Antragstellern jeweils einen
Gesetzlicher Anspruch auf Kita-Platz verpflichtet Land zur Schaffung erforderlicher Kapazitäten
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, wobei sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet. Dieser gesetzliche Anspruch besteht nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten, sondern verpflichtet dazu, die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen. Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern, die eine frühkindliche Betreuung in Anspruch nehmen möchten, einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden
30 Minuten Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellt keine angemessene Entfernung dar
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- 2-jähriges Kind hat keinen Anspruch auf Kita-Platz für acht Stunden täglich
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: 7 K 2688/13]) - Stadt muss für Mehrkosten für selbstbeschafften KITA-Platz aufkommen
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.11.2014
[Aktenzeichen: 7 K 3274/14])
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Dokument-Nr. 25700
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