die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wohnungseigentümergemeinschaft“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2024
- V ZR 34/24 -
Wohnungseigentümer muss seine Ansprüche wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung des Verwalters gegen Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen
Verwaltervertrag entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten einzelner Wohnungseigentümer
Verletzt ein Verwalter seine vertraglichen Pflichten, so bestehen Ansprüche des Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwaltervertrag entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten einzelner Wohnungseigentümer. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem es in einer Wohneigentumsanlage in Sachsen zu einem Wasserschaden kam, regulierte der Wohngebäudeversicherer im November 2022 den Schaden. Ein von dem Wasserschaden betroffener Wohnungseigentümer forderte nachfolgend vergeblich die Verwalterin dazu auf, den für sein Sondereigentum geleisteten Teilbetrag an ihn auszuzahlen. Da der Wohnungseigentümer Anwalt war, zeigte er nunmehr seine eigene Vertretung an und forderte nochmals unter Fristsetzung die Auszahlung des Betrags. Dem kam die Verwalterin daraufhin nach. Nunmehr machte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwalterin einen Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2024
- V ZR 139/23 -
Umlage von Prozesskosten der in einem Beschlussklageverfahren unterlegenen Gemeinschaft auch auf die obsiegenden Wohnungseigentümer
Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer
Der Bundesgerichtshof hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies führt dazu, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mitfinanzieren muss.
Die drei Klägerinnen sind Mitglieder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Eigentümerinnen jeweils einer der insgesamt acht Wohnungseigentumseinheiten. In der Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 ist geregelt, dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden. Im Jahr 2021 fochten die Klägerinnen bei dem Amtsgericht einen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2024
- V ZR 141/23 -
Klage auf Zustimmung zum Verkauf des Wohneigentums ist stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten
Unerheblich ist Regelung in Gemeinschaftsordnung zur Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer
Die Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum ist nach Inkrafttreten des neuen Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 stets gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinschaftsordnung die Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer regelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet wollte einer der Wohnungseigentümerinnen im November 2021 ihre Wohnung verkaufen. Die andere Wohnungseigentümerin verweigerte dazu aber ihre Zustimmung. Nach der Teilungsordnung aus dem Jahr 2001 bedurfte der Verkauf des Wohneigentums der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2024
- V ZR 87/23 -
Das Gebot der "Maßstabskontinuität" nach der Neufassung des Wohnungseigentumsrechts von 2020 muss nicht schon beim ersten Beschluss über die Kosten einer einzelnen Erhaltungsmaßnahme berücksichtigt werden (Dachfenster-Fall)
Es muss nicht zugleich eine Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
Der Kläger ist Mitglied der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Eigentümer einer Wohnung im Dachgeschoss. In einer Eigentümerversammlung im August 2021 fassten die Wohnungseigentümer den Beschluss, die (im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden) defekten Dachflächenfenster im Bereich des Sondereigentums des Klägers auszutauschen und dazu eine Fachfirma zu beauftragen. Weiter... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.09.2023
- 2-13 T 568/23 -
Kostenfestsetzung gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei entsprechender Kostenentscheidung
Keine Kostenfestsetzung gegen einzelne Wohnungseigentümer
Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung der Kosten eines Beschlussanfechtungsverfahrens verurteilt worden, so können die Kosten auch nur gegen diese festgesetzt werden. Eine Kostenfestsetzung gegen die einzelnen Wohnungseigentümer ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft wurde vor dem Amtsgericht Wetzlar eine Beschlussanfechtungsklage erhoben. Nachdem die Beschlüsse für ungültig erklärt wurden, wurde der Gemeinschaft die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Rechtspflegerin setzte dennoch die Kosten anteilig gegen die klagenden Wohnungseigentümer fest. Ihrer Auffassung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2023
- 2-13 S 130/22 -
Klage auf Feststellung eines Sondernutzungsrechts an gemeinschaftlich genutzter Fläche muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet sein
Beeinträchtigung des Sondernutzungsrecht durch Einrichtung eines Gehwegs
Nutzt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Fläche als Gemeinschaftseigentum, etwa durch Einrichtung eines Gehwegs, so muss die Klage auf Feststellung eines Sondernutzungsrecht an der Fläche gegen die Gemeinschaft gerichtet sein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. als Berufungsinstanz im Jahr 2023 unter anderem darüber zu entscheiden, gegen wen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrecht an einer gemeinschaftlichen Fläche gerichtet sein muss, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf dieser Fläche einen Gehweg eingerichtet hat.Das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2023
- V ZR 90/22 -
BGH: Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum muss gegen Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtet werden
Zustimmungserfordernis des Verwalters nach Teilungserklärung
Setzt die Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf von Wohneigentum voraus, so ist die Klage auf Zustimmung nach neuem Recht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 verkaufte eine Wohnungseigentümerin ihre Wohnung und bat die Verwalterin um Zustimmung. Die Teilungserklärung setzte die Zustimmung der Verwalterin voraus. Da sich diese dem verweigerte, erhob die Wohnungseigentümerin gegen die Verwalterin Klage.Sowohl das Amtsgericht Hannover als auch das Landgericht... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.06.2023
- 2-13 S 92/22 -
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums richtet sich gegen Wohnungseigentümergemeinschaft
Anderslautende Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 unerheblich
Eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohneigentums muss sich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Dies gilt auch dann, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer vorsieht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2021 schloss eine Wohnungseigentümerin einen notariellen Kaufvertrag über ihre Wohnung ab. Da die einzig andere Wohnungseigentümerin ihre Zustimmung zur Veräußerung nicht erteilte, erhob sie Klage. Nach der Teilungserklärung aus dem Jahr 2001 bedurfte es zur Veräußerung der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer. Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.11.2022
- 1 ME 106/22 -
Bauaufsichtliche Anordnung zur Entfernung eine brennbaren Fassade richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaft
Wohnungseigentümer können Befolgung der bauaufsichtlichen Verfügung nicht verhindern
Eine bauaufsichtliche Verfügung gerichtet auf Entfernung der brennbaren Fassade betrifft das Gemeinschaftseigentum und muss sich daher an die Wohnungseigentümergemeinschaft richten. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Befolgung der Verfügung nicht verhindern. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 wurde einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgegeben bis Sommer 2021 die brennbare Fassadenkleidung des 12-geschossigen Hochhauses zu entfernen. Das Hochhaus wurde in den 1970er Jahren errichtet und befand sich in Hannover. Da der Verfügung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen wurde, setzte die Behörde im Mai 2022... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.11.2022
- V ZR 213/21 -
BGH räumt Eigentümergemeinschaften weiter Klagerecht ein
Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Die Klägerin ist eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich auf einem in München belegenen Grundstück, das ursprünglich im Eigentum der Beklagten, einem Immobilienunternehmen, stand. Die Beklagte teilte das Grundstück mit dem bestehenden Gebäude im Jahr 2012 in Wohnungseigentum auf und begann mit dem Verkauf der Einheiten. Für den zunächst beabsichtigten... Lesen Sie mehr