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Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023
- 1 ORs 33/23 -
Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter kostet Fahrerlaubnis
Trunkenheitsfahrt begründe eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat klargestellt, dass die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt.
Der Angeklagte befuhr in Göttingen in alkoholisiertem Zustand mit einem
Keine Ausnahme von Regelvermutung
Dieser Argumentation ist das Oberlandesgericht nun gefolgt und hat die Rechtsfolgenentscheidung des Amtsgerichts mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Der Strafsenat ist ebenso wie bereits das Amtsgericht von einer absoluten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten ausgegangen. Dies folge daraus, dass der
E-Scooter stellen Kraftfahrzeuge dar
Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33597
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