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alle Urteile, veröffentlicht am 16.03.2018

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 12.01.2018
- S 3 KR 824/16 -

Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung

Meldungsversäumnis führt regelmäßig endgültig zum Verlust des Kranken­geld­anspruchs

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass einem Versicherten bei verspäteter Vorlage einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung bei der Krankenkasse kein Anspruch auf Krankengeld zusteht.

Die 1986 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war ab dem 1. Juni 2016 als Arbeitnehmerin beschäftigt. Sie erkrankte am 10. Juni 2016 arbeitsunfähig und kündigte sodann das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2016. Die AU-Bescheinigung vom 10. Juni 2016 ging am 1. Juli 2016 bei der Beklagten ein, die wegen verspäteter Vorlage die Zahlung von Krankengeld ablehnte.Zu Recht, urteilte das Sozialgericht Detmold. Das Krankengeld ruht für den Zeitraum vom 10. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2016 und kommt damit nicht zur Auszahlung. Grund hierfür ist die verspätete Übersendung der Bescheinigung. Das Argument der Klägerin, sie habe... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 09.01.2018
- 3 K 376/17.KO -

Angebranntes Essen in Senioren­einrichtungen: Kostenfestsetzungen wegen des Einsatzes der Feuerwehr rechtswidrig

Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen kann nicht als Fehlalarm gewertet werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Feuerwehr einer Senioreneinrichtung keine Kostenpauschale für Feuerwehreinsätze nach Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in Rechnung stellen darf. Ein Auslösen der Anlage bei Rauchentwicklung ist als bestimmungsgemäßer Gebrauch der der Geräte anzusehen und kann nicht als Fehlalarm gewertet werden.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits betreibt zwei Seniorenzentren, in denen sie Appartements für betreutes Wohnen anbietet. Alle Wohnungen in den Einrichtungen sind mit Brandmeldern versehen, die im Zeitraum von Juni bis November 2014 in fünf Fällen auslösten. Ursache war nach den Brandberichten jeweils eine starke Rauchentwicklung, die durch angebranntes Essen auf einem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.03.2018
- 26 U 4/18 -

Ärztebewertungsportal jameda.de muss falsche Tatsachenbehauptung löschen

Tatsachenbehauptungen glaubhaft von Zahnärztin widerlegt

Ein Ärztebewertungsportal hat es zu unterlassen, falsche Tatsachenbehauptungen über einen Zahnarzt zu veröffentlichen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Streitfall hat das Ärztebewertungsportal www.jameda.de Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt. Mit dieser war ihm untersagt worden, bei der Patientenbewertung zu verbreiten, die Zahnärztin "verzichte auf eine Aufklärung/ Beratung" sowie "ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch".Das Oberlandesgericht Hamm hat die vorinstanzliche... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2017
- 18 A 1125/16 -

Flüchtlingsbürge muss nicht für Zeit nach Asylgewährung haften

Haftung aus Verpflichtungs­erklärung erstreckt sich gemäß maßgeblicher Aufnahmeanordnung nicht auf Leistungen im Anschluss an Anerkennung der Asylberechtigung

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Flüchtingsbürge aufgrund der rheinland-pfälzischen Aufnahmeanordnung von 2013 nicht für die Zeit nach der Asylgewährung haften muss und hat daher einen Heran­ziehungs­bescheid für einen Flüchtlingsbürgen aus Bonn in vollem Umfang aufgehoben.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein deutscher Staatsangehöriger syrischer Herkunft, hatte sich im Oktober 2013 durch formularmäßige Erklärungen (Verpflichtungserklärungen) gegenüber der für seinen damaligen Wohnort zuständigen Kreisverwaltung Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) verpflichtet, unter anderem die Kosten für den Lebensunterhalt seines Vaters und seiner Schwestern... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.03.2017
- XII ZB 56/16 -

BGH: Regressansprüche des Scheinvaters wegen Kindesunterhalts gegen leiblichen Vater verjähren regelmäßig drei Jahre nach rechtskräftiger Feststellung der Scheinvaterschaft

Voraussetzung ist Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers

Die Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater auf Erstattung geleisteten Kindesunterhalts verjähren gemäß § 195 BGB regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 BGB mit der rechtskräftigen Feststellung der Scheinvaterschaft und der Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer außerehelichen Affäre gebar eine Ehefrau im Oktober 1995 ein Kind. Der Ehemann ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass es sich um sein leibliches Kind handelt. Einige Jahre später kamen dem Ehemann aber Zweifel auf. Diese führten schließlich zu einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Dieses wurde mit der Feststellung, dass... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.02.2018
- 3 U 125/17 -

Fahrlässiger Verstoß eines Kleinhändlers gegen Unter­lassungs­erklärung muss bei Höhe der Vertragsstrafe angemessen berücksichtigt werden

Vertragsstrafe darf nicht außer Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß sein

Die Höhe einer Vertragsstrafe darf nicht außer Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß stehen. Es muss daher angemessen berücksichtigt werden, dass ein Kleinhändler nach einem moderaten Wettbewerbsverstoß fahrlässig nur unzureichend Abhilfe verschafft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 erhielt eine Onlinehändlerin von einem Verein zum Schutz des Wettbewerbs eine Abmahnung wegen einer Irreführung. Die Händlerin bot bei eBay Schuhe zum Verkauf an. Dabei verwendete sie in der Überschrift und der Produktbeschreibung die Angabe "Ladenpreis € 130". Die Händlerin gab die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.03.2018
- B 3 KR 4/17 R -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme bei Entsorgung von Inkontinenzmaterial

Krankenkasse nicht zur Kostenübernahme verpflichtet

Werden Versicherte von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt, dann können sie nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Inkontinenzmaterial gehört bei Erwachsenen zwar nicht zu den von vornherein von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossenen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen für Hilfsmittel ergibt sich aber kein Anspruch auf Beteiligung an den Entsorgungskosten.Der - nach den Gesetzesmaterialien abschließend zu verstehende... Lesen Sie mehr