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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 19.04.2022
- 4 L 154/22 -
Spanischer Sexualstraftäter muss Deutschland verlassen
Gefahr der Begehung weiterer Straftaten schließt Berufung auf Freizügigkeitsrecht aus
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen ist die Entscheidung des Kreises Heinsberg, festzustellen, dass ein wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilter spanischer Staatsangehöriger sein Recht auf Einreise in die bzw. auf Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verloren hat, rechtlich nicht zu beanstanden.
Der im Jahr 2016 im Alter von 19 Jahren nach Deutschland eingereiste Antragsteller war nach einer ersten Verurteilung wegen räuberischer Erpressung im März 2017 wegen Vergewaltigung, Raub und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte eine 91-jährige Frau auf offener Straße unvermittelt angegriffen, sie zur Herausgabe von Geld und Wertsachen aufgefordert und schließlich unter Einsatz von Gewalt mehrfach vergewaltigt. Der Antragsteller verbüßte seine Haft vollständig und befindet sich derzeit wegen ähnlicher in Spanien begangener Gewaltdelikte in Auslieferungshaft. Der Kreis Heinsberg stellte mit Bescheid vom 14. Dezember 2020 bzw. 16. Februar 2022 fest, dass der Antragsteller sein Recht als Bürger der Europäischen Union auf
Kein verlässlicher Schluss auf künftig straffreies Leben
Für das Gericht besteht eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass von dem Antragsteller die Gefahr der Begehung weiterer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31661
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