alle Urteile, veröffentlicht am 01.10.2024
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.09.2024
- C-768/21 -
Betroffener einer Datenschutzverletzung hat keinen Anspruch gegen datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde auf Verhängung einer Geldbuße oder sonstiger Abhilfemaßnahmen
Aufsichtsbehörde muss nicht zwingend Sanktion verhängen
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, in jedem Fall eines Verstoßes eine Abhilfemaßnahme zu ergreifen und insbesondere eine Geldbuße zu verhängen. Dies hat der EuGH entschieden.
In Deutschland stellte eine Sparkasse fest, dass eine Mitarbeiterin mehrmals unbefugt auf personenbezogene Daten eines Kunden zugegriffen hatte. Die Sparkasse setzte den Kunden hiervon nicht in Kenntnis, da ihr Datenschutzbeauftragter der Ansicht war, dass für diesen Kunden kein hohes Risiko bestehe. Denn die Mitarbeiterin hatte schriftlich bestätigt, dass sie die Daten weder kopiert oder gespeichert noch an Dritte übermittelt habe und dass sie dies auch zukünftig nicht tun werde. Außerdem hatte die Sparkasse gegen die Mitarbeiterin Disziplinarmaßnahmen ergriffen. Gleichwohl meldete die Sparkasse diesen Verstoß dem Landesdatenschutzbeauftragten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 11.04.2024
- 223 C 19925/23 -
Unfall in der Duplex-Garage
Zum Schadensersatzanspruch bei unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage
Das AG München hat eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage abgewiesen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 € wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Der Kläger ist Halter eines Audi A6 und Nutzer der unteren Etage einer Duplex- Garage, der Beklagte ist Nutzer der oberen Etage. Am 30.06.2023 bediente der Beklagte die Hebevorrichtung, um an in seinem Fahrzeug deponiertes Werkzeug zu gelangen.... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.06.2024
- 22 A 20.40009 -
Forschungsreaktor in Garching darf weiter mit hoch angereichertem Uran betrieben werden
Mangels geeigneter Brennelemente kann derzeit nicht umgerüstet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Forschungsreaktor in Garching bei München (Hochflussneutronenquelle München – FRM II) von der Technische Universität München (TUM) weiterhin mit hoch angereichertem Uran betrieben werden darf. Der BayVGH wies damit eine Klage des Bund Naturschutz Bayern ab, deren Ziel es war, den Freistaat Bayern (Beklagter) zu verpflichten, den Weiterbetrieb atomaufsichtlich zu untersagen, die Unwirksamkeit der Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 festzustellen bzw. hilfsweise diese zu widerrufen.
Der Kläger berief sich im Wesentlichen darauf, dass in der Genehmigung eine Frist bis 31. Dezember 2010 für die Umrüstung auf Brennelemente mit einem niedrigeren Anreicherungsgrad an Uran-235 gesetzt worden sei. Ein Betrieb bzw. dessen Wiederaufnahme mit hoch angereichertem Uran sei daher seit 1. Januar 2011 nicht mehr zulässig.Dem ist der BayVGH nicht gefolgt. Nach... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 26.09.2024
- 3 SLa 46/24 -
Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters zum Ende der Legislaturperiode unwirksam
Dass die bisherige Fraktion durch eine neue ersetzt werde, rechtfertigt die Kündigung nicht
Das LAG München hat entschieden, dass die betriebsbedingte Kündigung eines Fraktionsmitarbeiters im bayerischen Landtag zum Ende der Legislaturperiode unwirksam ist.
Der Kläger war seit 2019 unbefristet bei der AFD-Fraktion im Bayerischen Landtag als Fraktionsmitarbeiter bzw. Referent für die Bereiche Bildung und Fragen des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Mit Schreiben vom 18.09.2023 erhielt er eine ordentliche Kündigung zum 31.10.2023 mit der Begründung, dass sich die Fraktion mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode ab dem 18.10.2023 auflöst... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 01.10.2024
- 1 BvR 1160/19 -
Polizeibefugnisse im BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig
BKA-Gesetz muss nachgebessert werden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 18 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 1 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), soweit dieser in Verbindung mit § 13 Abs. 3, § 29 BKAG dem Bundeskriminalamt die Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsverbund erlaubt, sowie § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar sind. Bis zur Neuregelung, längstens bis zum 31. Juli 2025, gelten die Vorschriften mit bestimmten Maßgaben fort. Im Übrigen bleibt die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
Die Beschwerdeführenden, darunter Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Mitglieder der organisierten Fußball-Fanszene, wenden sich unter anderem gegen die Befugnis des BKA zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und die Regelungen zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener... Lesen Sie mehr