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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 12.11.2004
- 42 C 263/04 -
Recht zur Mietminderung bei hörbaren Darmgeräuschen des Nachbarn während des Badens und Toilettengeräusche von kleinen und großen Geschäften
Mietminderungsrecht aufgrund intimen Charakters der Geräusche
Kann ein Mieter aufgrund der Hellhörigkeit des Wohnhauses Darmgeräusche seines badenden Nachbarn hören, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Ein solches Recht besteht insbesondere deswegen, da die Geräusche einen intimen Charakter aufweisen. Dies hat das Amtsgericht Neuruppin entschieden, das in diesem Streitfall auch über viele weitere Geräusche entscheiden musste.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung ihre Miete, da sie sich aufgrund der besonderen Hellhörigkeit des Wohnhauses gestört fühlte. Verschiedene Geräuschimmissionen störten die Mieterin:Die Mieter, in der über ihrer Wohnung gelegenen Wohnung hatten die bisher freistehende Badewanne durch eine Einbaubadewanne ersetzt. Nach dem Einbau der neuen Wanne übertrug sich beim Baden in der Wanne jedes Geräusch. Die lärmgeplagte Mieterin konnte jedes Wasserplätschern wahrnehmen. Auch wenn sich die über ihr in der Wohnung badenden Mieter in der Badewanne umdrehten, war dies deutlich wahrnehmbar.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2013
- 47 C 135/13 -
Schmerzensgeld bei blutender Nasenwunde auf Kreuzfahrtschiff wegen Stoß mit Tablett durch Steward
Fehlende Bademöglichkeit aufgrund Verletzung begründet kein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude
Erhält eine Kreuzfahrtpassagierin aufgrund einer Ungeschicklichkeit eines Stewards eine blutende und schmerzende Nasenwunde, so besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Kann die Passagierin zudem nicht mehr baden, so begründet dies keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn dies stellt eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrtreise im April 2011 wurde eine Passagierin von einem Steward mit einem Tablett an der Nase gestoßen. Dadurch entstand eine Risswunde. Aufgrund der Verletzung litt die Passagierin in den nächsten zwei Tagen unter Schmerzen und konnte deswegen schlecht schlafen. Zudem durfte sie nicht mehr baden. Die Passagierin klagte... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.02.1991
- 2 Z 7/91 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nächtliches Duschen verbieten
Unangemessene Beeinträchtigung liegt nicht vor
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Duschen und Baden in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr durch die Hausordnung verbieten. Darin liegt keine unangemessene Benachteiligung einzelner Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss eine Wohnungseigentümerversammlung als Ergänzung zur Hausordnung, dass "das Baden und Duschen in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr nicht gestattet" sei. Eine Wohnungseigentümerin wollte sich dies nicht verbieten lassen und klagte gegen den Beschluss. Sie verlangte zudem für sich eine Ausnahme von der Regelung.Das Bayerische... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Rottenburg a. Neckar, Urteil vom 04.10.1994
- 2 C 356/94 -
Nächtliches Duschen verboten: Hausordnung, die nächtliches Duschen verbietet, ist wirksam
Bewohner eines Mehrfamilienhauses können übrige Hausbewohner zu Verzicht auf nächtliches Duschen zwingen
Das Amtsgericht Rottenburg hat die Bewohnerin einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus dazu verurteilt, es zu unterlassen, in ihrer Wohnung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr, ausgenommen in begründeten Ausnahmefällen, zu baden und/oder zu duschen. Geklagt hatte der Bewohner einer Nachbarwohnung. Dieser sah sich durch das nächtliche Duschen der Beklagten gestört, da die Benutzung des Bades bzw. der Dusche durch baubedingte Umstände, insbesondere beim Auslaufen von Wasser, eine erhebliche Lärmeinwirkung auf seine Wohnung verursache.
Das Gericht billigte dem Kläger diesen Unterlassungsanspruch aufgrund der in dem Wohnhaus geltenden Hausordnung zu. Diese stelle einen Vertrag zugunsten Dritter dar. Die Bestimmung der Hausordnung bezüglich des Duschens und Badens müsse als vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter gewertet werden zugunsten der jeweiligen Mieter oder Miteigentümer, die dadurch das Recht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 16.04.2009
- 414 C 16262/08 -
Badegefühl beeinträchtigt: Vermieter muss stumpfe Badewanne ausbessern
Im Sitzbereich stumpfe Badewanne ist ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss
Bei einer derart abgenutzten Badewanne, die im Sitzbereich stumpf ist, liegt ein Mietmangel vor, der von dem vertraglich vereinbarten Zustand in negativer Weise abweicht. Ein Baden in einer rauen und stumpfen Badewanne ist vom Badegefühl nicht ansatzweise mit dem Baden in einer glatten Badewanne vergleichbar, so dass insoweit eine Abweichung vom geschuldeten Zustand der Wohnung vorliegt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Badewanne instand zu setzen. Dies entschied das Amtsgericht Hannover.
Die Kläger hatten vorgetragen, dass sie beim Baden das Gefühl hätten, als würde man "im Sand sitzen". Die Abstumpfung der Wanne habe ein Maß erreicht, dass ein Frotteehandtuch Fussel beim Putzen verliere. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung war die Badewanne 14 Jahre alt. Das Gericht konstatierte, dass bei einer derartigen Badewanne naturgemäß ein erheblicher Verschleiß vorliege, auch wenn... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 17.04.1997
- 1 S 304/96 -
Mieter dürfen auch nachts duschen oder baden
Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard - zu jeder Tages- und Nachtzeit
Eine Klausel in einer Hausordnung, die Baden und Duschen nachts verbietet, ist unwirksam. Körperpflege stellt auch nachts ein sozialadäquates Verhalten dar und gehört zum normalen Mietgebrauch. Dies entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter des Öfteren nachts nach 24.00 Uhr gebadet. Die damit verbundenen Wassergeräusche störten die Nachbarn. Die Hausordnung sah vor, dass nachts nicht gebadet werden dürfe.Der Vermieter mahnte die Mieter ab und kündigte danach fristlos das Mietverhältnis. Er meinte, die Mieter hätten ständig und hartnäckig gegen mietvertragliche... Lesen Sie mehr
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