wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 16. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nase“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2013
- 47 C 135/13 -

Schmerzensgeld bei blutender Nasenwunde auf Kreuzfahrtschiff wegen Stoß mit Tablett durch Steward

Fehlende Bademöglichkeit aufgrund Verletzung begründet kein Schaden­ersatz­anspruch wegen entgangener Urlaubsfreude

Erhält eine Kreuz­fahrt­passagierin aufgrund einer Ungeschicklichkeit eines Stewards eine blutende und schmerzende Nasenwunde, so besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Kann die Passagierin zudem nicht mehr baden, so begründet dies keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn dies stellt eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrtreise im April 2011 wurde eine Passagierin von einem Steward mit einem Tablett an der Nase gestoßen. Dadurch entstand eine Risswunde. Aufgrund der Verletzung litt die Passagierin in den nächsten zwei Tagen unter Schmerzen und konnte deswegen schlecht schlafen. Zudem durfte sie nicht mehr baden. Die Passagierin klagte daher auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.Das Amtsgericht Rostock bejahte einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR nach § 651 f Abs. 1 BGB. Die Verletzung... Lesen Sie mehr




Werbung