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alle Urteile, veröffentlicht am 10.07.2006

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 22.06.2006
- 5 G 809/06(V) -

Vorläufig keine sofortige Schließung eines Wiesbadener Wettbüros

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Eilantrag des Betreibers eines Sportwettbüros in Wiesbaden stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen eine mit Sofortvollzug versehene Schließungsverfügung wiederhergestellt.

Am 09.06.2006 untersagte das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden dem Antragsteller die weitere Annahme und Vermittlung von Wetten an einen in Österreich lizensierten Wettanbieter, verfügte die Schließung des Wettbüros innerhalb von 7 Tagen und ordnete unter Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens des Antragstellers den Sofortvollzug an. Damit hat die Behörde allerdings - so das Verwaltungsgericht - keine hinreichenden Gründe für die sofortige Durchsetzung der Verfügung zum Schutz der Allgemeinheit angeführt. Denn die Strafbarkeit stehe nicht zweifelsfrei fest. Auch wenn das Ordnungsamt grundsätzlich noch für eine Übergangszeit befugt sei,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.07.2006
- OVG 1 S 65.06 -

OVG bestätigt Versammlungsverbot zur Fußball-WM - Öffentliche Sicherheit ist gefährdet

Keine Demonstration am 9. Juli 2006 parallel zum Fan-Fest der Fußball-WM

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte das Verbot der Demonstration "Eine Chance für die Jugend", die zeitlich und örtlich mit dem vom Land Berlin ausgerichteten Fan-Fest zum Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft zusammengetroffen wäre.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die gleichzeitige Durchführung der Veranstaltung und des Fan-Fests FIFA WM 2006 am 9. Juli 2006 die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährde, da die Demonstration nicht ohne Gefährdung der körperlichen Sicherheit ihrer Teilnehmer und der Besucher des Fan-Fests durch die Fan-Meile geleitet... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.07.2006
- I ZR 145/03  -

Auslobung von Werbeprämien für den Erwerb von Medizinprodukten (hier: Gleitsichtgläser) unzulässig

Apollo Optik unterliegt vor dem Bundesgerichtshof

Das Augenoptik-Unternehmen "Apollo Optik" darf für den Kauf von Gleitsichtgläsern (Medizinprodukt) keine Werbeprämien ausloben. Im Gesundheitsbereich sei eine Werbung mit dem Motto "Kunden werben Kunden" nicht erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der u. a. für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Zulässigkeit der Werbeaktion eines Augenoptik-Filialisten zu entscheiden, der seine Kunden in einem im Jahre 2002 verteilten Werbefaltblatt mit dem Titel „Kunden werben Kunden“ dazu aufgefordert hatte, neue Kunden für Gleitsichtgläser zu werben. Im Erfolgsfall konnte der Werber bei einem Auftragswert... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Beschluss vom 09.02.2004
- 16 T 17192/03 -

Keine Zettelwirtschaft beim "letzten Willen" - Testament muss inhaltlichen Zusammenhang haben

Erblasserin schrieb Testament auf 10 DIN-A5-Blätter

Ein Testament darf nicht aus mehreren losen Zetteln mit Texten bestehen, die keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen lassen. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Die ledige 73jährige A. (Name geändert) wurde am 23.11.2001 tot in ihrer Münchner Wohnung gefunden. Sie hatte keine Geschwister und keine Kinder. Als gesetzliche Erben kamen deshalb nur entfernte Verwandte in Betracht. Sie hinterließ ein Bankguthaben von 600.000,- €. In der Wohnung der alten Dame fand sich nach ihrem Tod offen in der Küche ein Stapel von 13 einzelnen Blättern, auf denen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2006
- II ZR 238/04 -

Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig

Aufzurechnender Anspruch muss allerdings vollwertig sein

Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Aufrechnung gegen einen Verlustausgleichsanspruch nach § 302 Abs. 1 AktG zulässig ist.

Die Beklagte ist Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Im Jahr 1996 schloss die Beklagte mit der Gemeinschuldnerin einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Hierin verpflichtete sie sich unter anderem, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der Gemeinschuldnerin nach Maßgabe des § 302 AktG auszugleichen.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Mainz, Urteil vom 06.07.2006

Arzt wegen Abrechnungsbetrugs gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung zu Freiheitsstrafe verurteilt

Mindestens 150.000 EUR Schaden

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Mainz hat nach 39 Verhandlungstagen einen 52-jährigen Facharzt für Chirurgie wegen Betrugs in 22 Fällen - hiervon in 15 Fällen gewerbsmäßig handelnd - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Daneben wurde der Verfall von Wertersatz in Höhe von über 90.000 Euro angeordnet.

Nach der Vernehmung von über 40 Zeugen, einem Sachverständigen sowie der Überprüfung einer Vielzahl von Patientenkarteikarten war der Angeklagte aus Sicht der Kammer überführt, über 22 Quartale (Zeitraum: Oktober 1996 bis Januar 2001) hinweg die Kassenärztliche Vereinigung bei der Abrechnung der Gebührenziffern 5 (Gebühr für Behandlung zur Unzeit) und 524 (Gebühr für Massageleistungen)... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2006
- S 11 AS 317/05 -

Die Hose ging nicht zu: Termine für Hartz IV Informations­veranstaltung müssen auch mit defekter Kleidung wahrgenommen werden - Hose ging nicht zu

Kaputter Reißverschluss ist kein wichtiger Hinderungsgrund

Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (so genanntes Hartz IV Gesetz) Einladungen der ARGE zu einem Gespräch über ihre berufliche Situation auch dann folgen müssen, wenn sie dafür in beschädigter Kleidung ihre Wohnung verlassen müssen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war der Einladung der ARGE zu einer Informationsveranstaltung mit der Begründung nicht gefolgt, dass der Reißverschluss seiner einzigen Hose geklemmt habe, so dass er seine Wohnung nicht habe verlassen können. Die ARGE lud daraufhin den seit Jahren arbeitslosen Kläger zu einem Einzelgespräch über seine berufliche Situation ein. Der Kläger... Lesen Sie mehr