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alle Urteile, veröffentlicht am 05.07.2006

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 08.05.2006
- 4 L 403/06.NW -

Nachbar eines Freibades scheitert mit Eilantrag gegen Bau eines Sprungbeckens

Lärmbelästigungen befürchtet

Die Sanierungs- und Umgestaltungsarbeiten am Freibad Alsenborn können fortgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat einen hiergegen gerichteten Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt.

Das Freibad existiert seit Mitte der sechziger Jahre. Im Juli 2005 erteilte die Kreisverwaltung Kaiserslautern der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn die Baugenehmigung für eine umfassende Sanierung und Umgestaltung des Schwimmbads. U. a. ist vorgesehen, im Grenzbereich zum Grundstück des Antragstellers ein Sprungbecken mit einem 5-m-Sprungturm zu errichten. Hiergegen legte der Nachbar Widerspruch ein und wandte sich zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er machte geltend, dass er wegen der Anordnung des Sprungbeckens in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnhaus unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen befürchte.Das Gericht hat den... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.06.2006
- 29 U 2294/06 -

Verfall von Prepaid-Guthaben unzulässig

OLG München weist Berufung des Mobilfunkbetreibers O2 zurück

Prepaid-Karten dürften ihren Wert auch dann nicht verlieren, wenn ein Kunde sie ein Jahr lang nicht neu auflädt oder den Vertrag kündigt. Mit diesem Urteil bestätigten die Richter des Oberlandesgerichts München eine gleich lautende Entscheidung des Landgerichts München vom 26.01.2006. Danach ist unter anderem die Klausel unzulässig, nach der ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine Aufladung wieder nutzbar gemacht wird.

Das Oberlandesgericht München hatte zu entscheiden, ob vom Mobilfunkbetreiber O2 verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen zulässig sind, nach denena) ein Prepaid-Guthaben verfällt, wenn der Kunde es nicht spätestens nach 365 Tagen durch weitere Aufladung wieder nutzbar macht oderb) wenn der Vertrag beendet wird, bzw.c) für eine Sperre des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.03.2006
- 1 U 983/05 -

Billigflieger darf bei Nichtdurchführbarkeit des Fluges Reisende nicht einfach stehen lassen

Fluggesellschaft hat Fürsorge- und Betreuungspflichten

Auch eine Billigfluggesellschaft muss Schadensersatz zahlen, wenn sie einen Flug wegen schlechten Wetters absagt und den Reisenden keine Hilfen (z.B. Bustransfer zu einem anderen Flughafen) anbietet. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im Fall wollten die Kläger am 13.03.2004 um 17.30 Uhr von Oslo (Flughafen Oslo-Torp) zum Flughafen Hahn zurückfliegen. Wegen schlechten Wetters landete ihre Maschine aber nicht auf dem Flughafen Oslo-Torp (TRP) sondern auf dem Ausweichflughafen Oslo-Gardermoen (GEN). Der Flug von Oslo-Torp nach Hahn wurde von der Fluggesellschaft nicht durchgeführt. Passagiere eines anderen Fluges... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2006
- VI-2 Kart 1/06 (V) -

E.ON Ruhrgas muss wettbewerbswidrige Lieferverträge beenden

Kartellamt erwartet nun sinkende Gaspreise

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag von E.ON/Ruhrgas, die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anzuordnen, abgelehnt. Das Bundeskartellamt hatte E.ON/Ruhrgas mit Verfügung vom 13.01.2006 aufgegeben, ihre langfristigen Lieferverträge mit regionalen und lokalen Gasversorgungsunternehmen, die ihren Bedarf ganz oder ganz überwiegend bei E.ON decken, bis spätestens zum 30. September 2006 zu beenden und in diesen Fällen keine neuen langfristigen Gasbezugsverpflichtungen zu begründen.

Grund für die Verfügung war die Überzeugung des Bundeskartellamtes, dass die mehrjährigen Abnahmeverpflichtungen, die E.ON den betreffenden Gasversorgern abverlangte, geeignet seien, den Wettbewerb auf dem relevanten Markt spürbar zu beeinträchtigen (Verstoß gegen Art. 81 des EG-Vertrages sowie gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).Der Senat hätte nach... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.07.2006
- XII ZR 11/04 -

BGH stärkt Unterhaltsanspruch für nichteheliche Kinder

Unterschiedliche Unterhaltsfristen aber wegen des besonderen Schutzes der Familie zulässig

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.

Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Unterhalt kann aber auch darüber hinaus zugesprochen werden, wenn dies aus Billigkeitsgründen, insbesondere mit Blick auf die Belange des Kindes, geboten ist. Damit unterscheidet... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.07.2006
- 4 AZR 381/05 -

Verurteilung einer Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrags

Wenn Tarifvertragsparteien ein Verhandlungsergebnis verbindlich festhalten und dieses Ergebnis von den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite ausdrücklich gebilligt wird, kann dies ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch ergibt, einen entsprechenden Tarifvertrag zu unterzeichnen.

Ist die Einigung versehentlich nur teilweise, aber nicht vollständig in einem oder mehreren Tarifverträgen umgesetzt worden, haben beide Parteien einen Anspruch auf tarifvertragliche Ergänzung der Umsetzung. Der Verpflichtung zum Abschluss eines solchen ergänzenden Tarifvertrages steht sein rückwirkendes Inkrafttreten auch dann nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich Tarifverträge,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2006
- VG 1 A 154.06 -

VG Berlin bestätigt Demonstrationsverbot für den Tag des Endspiels der Fußball-WM

Aufzug würde öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährden

In einem gerichtlichen Eilverfahren hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin mit einem durch den Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochenen Versammlungsverbot zu beschäftigen. Das Verbot betraf einen für den 9. Juli 2006 unter dem Motto "Eine Chance für die Jugend" angemeldeten Aufzug für 10.000 bis 20.000 Teilnehmer. Er sollte am Theodor-Heuss-Platz beginnen, über den Kaiserdamm, die Bismarckstraße, den Ernst-Reuter-Platz und die Straße des 17. Juni zu einer Abschlusskundgebung am Großen Stern führen.

Auf den Hinweis des Polizeipräsidenten in Berlin hin, die Durchführung der geplanten Veranstaltung komme auf der angemeldeten Route zur angemeldeten Zeit wegen des Endspiels der Fußball-Weltmeisterschaft und des gleichzeitig stattfindenden Fan-Fests FIFA 2006 nicht in Betracht, ließ der Veranstalter mitteilen, eine zeitliche oder örtliche Verlegung der Veranstaltung sei nicht akzeptabel.... Lesen Sie mehr




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