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alle Urteile, veröffentlicht am 29.12.2005

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.11.2005
- 5 K 3563/04.KO -

Kindertagesstättenbedarfsplan rechtswidrig

Der Kindertagesstättenbedarfsplan 2004/2005 des Rhein-Lahn-Kreises war hinsichtlich des Standortes Singhofen rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Ein Verein zur Förderung geistig behinderter Menschen, der Kläger, hatte auf Grund einer Kooperationsvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Nassau in Singhofen zwei integrative Kindergartengruppen mit jeweils fünf behinderten und zehn nicht behinderten Kindern betrieben. Wegen des Rückgangs der Kinderzahlen schloss die Verbandsgemeinde Nassau eine Gruppe in dem von ihr in Singhofen betriebenen kommunalen Kindergarten. Ein Jahr später kündigte sie den Kooperationsvertrag für eine der beiden integrativen Gruppen, was der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreises in den Kindertagesstättenbedarfsplan 2004/2005 aufnahm. Einen Antrag des Vereins, die... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.12.2005
- 2 BvR 1779/05 -

Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars in Baden, der sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung wandte, wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach der Neufassung des § 10 Abs. 2 LJKG ist ab dem 1. Januar 2006 der Notar Gläubiger der Gebühren und Auslagen. Der Großteil der vereinnahmten Gebühren ist gemäß § 12 LJKG an die Landeskasse abzuführen.Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers unterfalle die Regelung der Gebührenanteile der Notare nicht der ausschließlichen Regelungszuständigkeit des Bundes.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005
- 1 BvR 1905/02 -

Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe beruhen

Die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft hindert die Vollstreckung älterer Entscheidungen

Die Vollstreckung gegen einen rechtskräftig zur Zahlung verurteilten Schuldner ist verfassungswidrig, wenn das zu Grunde liegende Urteil auf der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe beruht, die vom Bundesverfassungsgericht wie im Fall der Bürgschaftsentscheidung vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer vermögenslosen Bürgin, die sich gegen die Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen wandte, Erfolg.

Am 19. Oktober 1993 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Zivilgerichte verpflichtet sind, bei der Auslegung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 138 BGB die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie zu beachten. Der damalige Fall betraf eine 21-jährige, vermögenslose Bürgin, die gegenüber einer Sparkasse für die... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.11.2005
- VI R 151/00 -

Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen: Aufwendungen über 200 DM für Ski-Wochenende sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in zwei Urteilen vom 16. November 2005 VI R 151/00 und VI R 151/99 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen.

Im Streitfall VI R 151/00 hatte der Arbeitgeber für seine Beschäftigten einmal jährlich ein Ski-Wochenende in Österreich veranstaltet. Die Arbeitnehmer mussten die Kosten für zwei Abendessen und den Skipass tragen. Die übrigen Aufwendungen für die Ski-Wochenenden, die pro Arbeitnehmer jeweils 200 DM überstiegen, zahlte der Arbeitgeber. Er führte für die Zuwendungen anlässlich der Ski-Wochenenden... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.11.2005
- VI R 151/99 -

Solange die Freigrenze von 110,- EUR eingehalten wird, sind zweitägige Betriebsveranstaltungen kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in zwei Urteilen vom 16. November 2005 VI R 151/00 und VI R 151/99 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen.

Im Fall VI R 151/99 hatte der BFH über eine zweitägige Betriebsveranstaltung zu entscheiden. Die Aufwendungen des Arbeitgebers für diese Veranstaltung überschritten die maßgebliche Freigrenze nicht. Das Finanzamt (FA) war jedoch der Auffassung, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn seien, weil es sich bei der fraglichen Veranstaltung schon wegen ihrer zweitägigen Dauer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2005
- 5 U 57/04 -

Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der mobilcom AG erfolgreich

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Januar 2003 der Mobilcom AG über die Zustimmung zum u.a. mit France Telecom geschlossenen MC Settlement Agreement (MCSA) unwirksam ist.

In diesem Vergleich hatte u.a. die Mobilcom AG auf Schadensersatzansprüche gegen France Telecom nach deren Ausstieg aus dem UMTS-Geschäft verzichtet. Im Gegenzug hatte France Telecom Verbindlichkeiten der Mobilcom AG aus diesem ehemals gemeinsamen Projekt übernommen. Auch war man übereingekommen, dass der frühere Großaktionär Gerhard Schmid oder dessen Ehefrau Sybille Schmid-Sindram... Lesen Sie mehr




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