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Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisverfügung vom 26.01.2011
- 12 U 221/10 -
OLG Koblenz: Kosten für Mietwagen nach Verkehrsunfall nicht unbegrenzt ersatzfähig
Geschädigter muss Vergleichsangebote einholen
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann seine Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nicht unbegrenzt ersetzt verlangen. Sind erheblich günstigere Mietpreise auf dem Markt zu erzielen, ist der Geschädigte gehalten, Vergleichsangebote einzuholen. Erstattet wird ihm dann lediglich der günstigere Tarif. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin nach einem
Geschädigter muss Erforderlichkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Mietwagenkosten beweisen können
Das Oberlandesgericht hat sich der Rechtsansicht des Landgerichts angeschlossen und darauf hingewiesen, dass die Klägerin beweisen müsse, dass die von ihr geltend gemachten Mietwagenkosten erforderlich und angemessen gewesen seien. Allein der Hinweis auf den Mietpreisspiegel genüge nicht. Dieser könne zwar grundsätzlich eine Orientierungshilfe sein, es bestehe aber keine Pflicht des Gerichts, die erforderlichen Mietwagenkosten daran zu orientieren.
Geschädigte hätte vor Anmietung nach günstigeren Tarifen fragen oder Konkurrenzangebote einholen müssen
Vorliegend lagen aus Sicht des Gerichts konkrete Anhaltspunkte vor, dass das Ersatzfahrzeug zu günstigeren Konditionen habe gemietet werden können. Die Klägerin sei vor der Anmietung gehalten gewesen, nach günstigeren Tarifen zu fragen oder Konkurrenzangebote einzuholen, weil sie Bedenken gegen die Angemessenheit des geforderten Preises hätte haben müssen. Die Anmietung des Fahrzeuges sei erst drei Tage nach dem
Auf den Hinweis des Gerichts ist die Berufung zurückgenommen worden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2011
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online
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[Aktenzeichen: 19 U 181/06]) - AG München zum Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
(Amtsgericht München, Urteil vom 03.04.2009
[Aktenzeichen: 343 C 35535/06]) - Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2011
[Aktenzeichen: VI ZR 300/09])
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