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Dienstag, 10. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietwagen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Lübeck, Urteil vom 06.03.2024
- 6 O 82/23 -

Schaden am Mietwagen: Fehlender Nachweis über Zustand des Autos bei Übergabe schließt Schadens­ersatz­anspruch aus

Autovermietung muss beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde

Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweis­erleichterungen gibt es nicht. Das Landgericht Lübeck verneinte eine Ersatzpflicht des Mieters.

Ein Mann mietet ein Auto. Der Zustand des Autos wird bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann das Auto zurückgibt, werden Schäden festgestellt. Die Autovermietung verlangt von dem Mann Schadensersatz – das Auto sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, der Mann habe die Schäden verursacht. Der Mann will nicht zahlen – nicht er, sondern ein Vormieter habe die Schäden verursacht; er habe das Auto bereits beschädigt übernommen.Das Gericht hat Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen befragt und entschieden, dass der Mann die Reparaturkosten nicht zahlen muss. Die Autovermietung habe nicht bewiesen, dass der Mann die Schäden verursacht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 25.03.2024
- VG 11 L 53/24 -

Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz

Ohne Betriebssitz kann kein Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Antragsteller ist Inhaber einer vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erteilten Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit insgesamt zehn Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Nach den Feststellungen der Behörde fanden sich an der vom Antragsteller angegeben Adresse - anders als von ihm ursprünglich behauptet - weder Büroräume noch reservierte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2022
- 11 U 7/21 -

Keine Nutzungs­ausfall­entschädigung für Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo

OLG Frankfurt am Main lehnt Berufung ab

Ist einem Unfallgeschädigten während der Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs die Nutzung eines Zweitwagens möglich und zumutbar, besteht kein Anspruch auf Nutzungs­ausfall­entschädigung gegen den Schädiger. Bei Beschädigung eines Porsche 911 ist die Nutzung eines Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten zumutbar. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stellt einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).

Das Fahrzeug des Klägers, ein Porsche 911, wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden vollumfänglich. Der Beklagte glich einen Teil des geltend gemachten Schadens aus. Mit seiner Klage begehrt der Kläger u.a. Ausgleich der verbliebenen Differenz zu den tatsächlich entstandenen Reparaturkosten und für 112 Tage Reparaturzeit. Er verweist darauf, dass ihm die... Lesen Sie mehr