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Amtsgericht Traunstein, Urteil vom 03.03.1999
- 310 C 2158/98 -
Von Mobilfunkantennen ausgehende elektromagnetische Strahlungen rechtfertigen keine Mietminderung
Gesundheitsgefahr der elektromagnetischen Strahlen wissenschaftlich nicht erwiesen
Die von einer Mobilfunkantenne ausgehenden elektromagnetischen Strahlen, stellen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Amtsgericht Traunstein entschied zu Gunsten des Vermieters. Die
Furcht vor Gesundheitsgefahr begründet kein Mietmangel
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe die Furcht vor möglichen Gesundheitsgefahren die Beschwerden der
Empfinden eines Einzelnen oder bestimmter Kreise unbeachtlich
Es komme dabei auch nicht auf das Empfinden eines Einzelnen oder die Ansichten eines bestimmten Kreises an, so das Amtsgericht weiter, sondern auf die allgemeine Verkehrsanschauung. Daher liege keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache vor, wenn die nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden. Denn eine Unterschreitung der Grenzwerte ziehe nach aller Erfahrung keine Gesundheitsbeeinträchtigung nach sich.
Ausschluss jeglicher Gesundheitsgefahr nicht möglich
Zudem würde es aus Sicht des Gerichts zu weit gehen, bei einer nicht wahrscheinlichen, aber auch nicht vollkommen auszuschließenden,
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Amtsgericht Traunstein, ra-online (zt/ZMR 2000, 389/rb)
Jahrgang: 2000, Seite: 389 ZMR 2000, 389
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Dokument-Nr. 15871
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