wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.10.2002
63 S 24/02 -

Mobilfunkantenne auf dem Dach berechtigt zu keiner Mietminderung

Keine Mangelhaftigkeit der Wohnung

Lässt der Vermieter eine Mobilfunkantenne auf dem Dach errichten, so führt dies nicht zur Mangelhaftigkeit der im Haus befindlichen Wohnungen. Die Mieter sind daher nicht dazu berechtigt ihre Mieter zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der Vermieter auf dem Dach des Hauses eine Mobilfunkantenne errichten ließ. Die Mieter behaupteten, von der Antenne gingen Strahlungen aus, die die Gesundheit gefährden. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand nicht

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zugestanden. Denn den Mietern habe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 537 BGB (jetzt: § 536 BGB) zugestanden. Die auf dem Dach montierte Antenne habe kein Mangel dargestellt, da die von ihr ausgehenden elektromagnetischen Strahlungen zu keiner Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Wohnung der Mieter geführt haben.

Elektromagnetische Strahlungen waren unbedenklich

Die Mieter haben nicht vorgetragen, so das Landgericht weiter, dass die zulässigen Grenzwerte überschritten wurden. Zudem seien sämtliche Vorgaben der Genehmigung zur Errichtung der Antenne, insbesondere die Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV), eingehalten worden. Weiterhin haben aus Sicht des Gerichts keine Hinweise dafür vorgelegen, dass die geltenden Grenzwerte nach dem heutigen Stand der Wissenschaft als überholt anzusehen seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2003, Seite: 300
NJW-RR 2003, 300
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2003, Seite: 60
NZM 2003, 60

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15622 Dokument-Nr. 15622

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15622

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?