wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 13.03.2008
12 C 17/07 -

Errichtung von Wintergärten innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar

Beschluss zur Errichtung erfordert Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Die teilweise Umgestaltung von Balkonen zu Wintergärten innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar. Die Maßnahme erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien, ob der in einer Wohnungseigentümerversammlung getroffene Beschluss zur Errichtung von drei Wintergärten auf Balkonflächen wirksam ist. Bei der Wohnanlage handelte es sich um vier ineinander übergehende Flachdach-Häuser, die in kubischer Bauweise gestaltet waren und sehr verschachtelt ineinander übergingen. Die Kläger sind Miteigentümer einer Wohnung in der Anlage und waren mit der Errichtung nicht einverstanden. Sie fochteten den Beschluss daher an.

Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft war unwirksam

Das Amtsgericht Konstanz entschied zu Gunsten der Kläger. Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung betreffend der Umgestaltung der drei Balkone in Wintergärten sei unwirksam gewesen. Denn die Maßnahme habe eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dargestellt. Aber selbst wenn man diese nicht bejahen würde, habe zumindest eine nachteilige optische Beeinträchtigung des Gesamteindrucks vorgelegen. Denn es wäre zu einer architektonischen Disharmonie gekommen. Zwar seien Geschmäcker verschieden, dennoch sei die Bauweise sehr stringent ausgeführt worden. Eine nachträgliche Veränderung an der Bauweise wäre daher automatisch auffällig gewesen und hätte das architektonische Prinzip beeinträchtigt.

¾ Mehrheit genügte nicht

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine ¾ Mehrheit zur Beschlussfassung nicht genügt. Zwar reiche nach § 22 Abs. 2 WEG eine solche Mehrheit aus, wenn eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 559 BGB vorliegt. Die Umgestaltung von Dachterrassen in Wintergärten habe jedoch keine Modernisierungsmaßnahme dargestellt. Ein Wintergarten ermögliche nämlich lediglich eine andere Qualität der Nutzung der entsprechenden Fläche und führe nicht notwendigerweise zu einer Verbesserung.

Darüber hinaus sei eine ¾ Mehrheit schon deshalb ungenügend gewesen, weil durch die Maßnahme die Eigenart der Anlage geändert worden wäre. Entsprechendes gelte auch, wenn der optische Gesamteindruck nachteilig verändert wird. Das Vertrauen des Erwerbers auf den wesentlichen inneren und äußeren Bestand der Eigentumsanlage sei nämlich schützenswert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2012
Quelle: Amtsgericht Konstanz, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14930 Dokument-Nr. 14930

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14930

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung