die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrheitsbeschluss“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2019
- V ZR 105/18 -
BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht Vertragsstrafen wegen unzulässiger Vermietung an Medizintouristen einführen
Entsprechender Mehrheitsbeschluss wäre nichtig
Einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nicht möglich, gestützt auf § 21 Abs. 7 WEG mehrheitlich eine Vertragsstrafe gegen die unzulässige Vermietung von Wohneigentum an Medizintouristen einzuführen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss wäre nichtig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juni 2012 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Einführung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer ohne die erforderliche Zustimmung des Verwalters seine Wohnung vermietet. Gestützt auf diesen Beschluss verlangte die Wohnungseigentümergemeinschaft von einen seiner Miteigentümer eine Vertragsstrafe von 12.000 EUR, da dieser seine Wohnung sechsmal ohne die Zustimmung des Verwalters an Medizintouristen vermietet hatte. Da sich der Wohnungseigentümer weigerte, dem nachzukommen, erhob die Gemeinschaft Klage.Während... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2019
- V ZR 324/17 -
BGH: Bei Wahl mehrerer Verwalterkandidaten muss über jeden abgestimmt werden
Ausnahme: Bei nur einer Ja-Stimme pro Wohnungseigentümer erhält ein Kandidat absolute Mehrheit
Stehen mehrere Verwalterkandidaten zur Wahl, so muss über jeden abgestimmt werden. Die Wahl darf nicht abgebrochen werden, wenn bereits der erste Kandidat die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Wohnungseigentümer nur eine Ja-Stimme haben und ein Kandidat die absolute Mehrheit erhält. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall standen auf einer Eigentümerversammlung im Jahr 2016 neben der bisherigen Verwalterin drei weitere Verwalterkandidaten zur Wahl. Die Wohnungseigentümer durften für jeden Kandidaten eine Stimme abgeben. Nachdem aber die bisherige Verwalterin die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhielt, wurde die Abstimmung über die übrigen Kandidaten abgebrochen. Mehrere... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 55 S 18/18 WEG -
Wohnungseigentümer können mehrheitlich Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an Wohnungseigentümer beschließen
Eigennutzungswunsch eines Wohnungseigentümers gerichtet auf Vermietung an Wohnungsmieter steht Beschluss nicht entgegen
Wohnungseigentümer können mehrheitlich die Verpachtung von im Gemeinschaftseigentum stehender Gartenflächen an Wohnungseigentümer zur Eigennutzung beschließen. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nicht deshalb unzulässig, weil ein Wohnungseigentümer eine Gartenfläche zur Weitervermietung an seine Wohnungsmieter nutzen möchte. Darin liegt keine Eigennutzung durch den Wohnungseigentümer. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 wurde auf einer Eigentümerversammlung einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenflächen an einige Wohnungseigentümer zur Eigennutzung verpachtet werden. Die Eigentümer zweier vermieteter Wohnungen sind dabei leer ausgegangen und waren damit nicht... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem weitläufigen parkähnlichen Außengelände der Anlage beschlossen. Die Errichtung wurde notwendig, da nach der örtlich geltenden Gefahrenverhütungsschau motorenbetriebene Geräte nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen. Eine... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2017
- 2/13 S 186/14, 2-13 S 186/14 -
Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer Anbringen einer Klimaanlage erlauben
Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss gemäß § 22 Abs. 2 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) einem einzelnen Wohnungseigentümer das Anbringen einer Klimaanlage an der Außenfassade erlauben. Denn in diesem Fall liegt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 1 bis 5 BGB vor. Vielmehr ist gemäß § 22 Abs. 1 WEG die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Juni 2014 beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich, dass einem Wohnungseigentümer die Installation einer Klimaanlage gestattet wird. Die Klimaanlage sollte an der straßenseitig gelegenen Außenfassade des Gebäudes mit 10 cm Abstand zu dieser unterhalb des Dachfirstes angebracht werden. Ein... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2019
- 27 C 95/18 -
Zulässiger Genehmigungsvorbehalt für Hundehaltung in einer Wohneigentumsanlage
Beschluss über Genehmigungsvorbehalt entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Hundehaltung nur durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer gestattet sei. Die Tierhaltung war aber weiterhin grundsätzlich erlaubt. Mit dem Genehmigungsvorbehalt war eine Wohnungseigentümerin nicht einverstanden und erhob daher Klage.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2017
- V ZR 290/16 -
BGH: Blockade von Beschlussfassungen oder Fassung von gegen ordnungsgemäße Verwaltung widersprechenden Beschlüssen rechtfertigt keinen Stimmrechtsentzug
Minderheit der Wohnungseigentümer ist auf Klageweg zu verweisen
Verhindert ein Wohnungseigentümer aufgrund seiner Stimmenmehrheit die Fassung von Beschlüssen, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, oder fasst er Beschlüsse, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen, so rechtfertigt dies nicht den Entzug des Stimmrechts wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens. Die unterlegenen Wohnungseigentümer sind in diesem Fall auf den Klageweg zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Wohnungseigentümer Einwendungen gegen die Jahresabrechnung und die Verwalterbestellung geltend. Da er die Mehrheit der Stimmen besaß, blockierte er die Fassung von Beschlüssen diesbezüglich. Die unterlegenen Wohnungseigentümer entzogen ihm daraufhin im November 2015 in einer Eigentümerversammlung das Stimmrecht und fassten die Beschlüsse zur... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in Teilungserklärung meint Nutzung als Abstellmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde den Eigentümern einer Wohnung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt, auf ihren im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz ein Fahrradständer zu errichten und zwei Elektrofahrräder aufzustellen. Dies stieß nicht bei allen Wohnungseigentümern auf Gegenliebe, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 02.02.2016
- 53 S 69/15 -
Fällen eines den Garten einer Wohneigentumsanlage prägenden Baumes stellt bauliche Veränderung dar
Ersatzloses Fällen ohne Notwenigkeit entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Fällen eines Baumes, welcher den Garten einer Wohneigentumsanlage mitbestimmend prägt, stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf, die von der optischen Veränderung des Gartens betroffen sind. Ist die Standsicherheit des Baumes über mehrere Jahre gewährleistet, so entspricht ein Mehrheitsbeschluss über das ersatzlose Fällen nicht einer ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 3 WEG. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss die Mehrheit der Wohnungseigentümer im September 2014, dass eine im Garten der Wohneigentumsanlage stehende neunzigjährige Roteiche mit einer Höhe von 28 m und einem Kronendurchmesser von 26 m ersatzlos gefällt werden sollte. Begründet wurde dies mit einer fehlenden Standsicherheit. Neben der Roteiche standen auf dem Grundstück noch eine Buche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.05.2015
- V ZR 163/14 -
BGH: Mehrheitlich durch Wohnungseigentümer beschlossene Erlaubnis mit Hunden auf Rasenfläche zu spielen stellt ordnungsgemäßen Gebrauch dar
Pflicht zum Anleinen muss nicht mitgeregelt werden
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann mehrheitlich beschließen, dass das unangeleinte Spielen mit Hunden auf der Rasenfläche erlaubt ist. Dies entspricht einem ordnungsgemäßen Gebrauch im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG. Eine Pflicht zum Anleinen muss nicht zwingend mitgeregelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 beschloss eine Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich unter anderem, dass Hunde von Eigentümern und Mietern bis auf Widerruf auf den Rasenflächen spielen dürfen. Zugleich wurde festgehalten, dass die Rasenflächen kein Hundeklo seien und eventueller Kot unverzüglich und sorgfältig zu entfernen sei. Zudem sollten Hunde der... Lesen Sie mehr