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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bauliche Veränderung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
- 85 S 16/21 WEG -
Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer
Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in ihre Wohnung integriert. Dagegen klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie begehrte den Rückbau.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen zu. Sie stellen eine bauliche Veränderung dar, die zu einer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Beeinträchtigung der Rechte der anderen Wohnungseigentümer führen. Das Interesse der Beklagten, ihren Wohnraum zu vergrößern rechtfertigen die Maßnahmen nicht.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
- 55 S 18/19 WEG -
Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Auch nachdem der individuelle Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten verjährt ist, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich die Entfernung der Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beschließen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war an dem Balkon einer im Erdgeschoss liegenden Eigentumswohnung in Berlin eine Treppe angebracht. Über die Treppe konnte man in den Garten gelangen. Im Mai 2018 hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die Treppe auf Kosten der Gemeinschaft entfernt werden sollte. Der individuelle Beseitigungsanspruch war zwischenzeitlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2019
- 484 C 17510/18 WEG -
Einbau einer Außenklimaanlage auf Sondernutzungsfläche bedarf Zustimmung der Miteigentümer
Ungenehmigte bauliche Veränderung ist zu beseitigen und ursprünglicher Zustand wiederherzustellen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte Klimaaußenanlage wieder entfernt werden muss. Eine auf einer Sondernutzungsfläche vor der Erdgeschosswohnung installierte Klimatruhe einschließlich Einhausung und Versorgungsleitungen ist somit zu beseitigen und die Durchdringung der Fassade wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagten und die Mitglieder der Klägerin sind Wohnungseigentümer einer Eigentumswohnanlage in München-Obergiesing. Den Beklagten steht ein Sondernutzungsrecht an ihrer Terrasse zu. Im Mai 2018 bauten die Beklagten ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer eine Klimaanlage auf ihrer Terrassenfläche ein. Dabei wurden Leitungen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 29.08.2018
- 485 C 5290/18 WEG -
Wohnungseigentümer dürfen Terrasse nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig vergrößern
Steinterrasse der Wohnung ist auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückzubauen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse, die ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößert wurde, wieder entfernt und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden muss.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Eigentümer einer Erdgeschosswohnung Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung verfügt über eine Terrasse, an der den Beklagten ein Sondernutzungsrecht zusteht. Die Terrassengröße beträgt nach dem Grundrissplan 5,93 m². Die Beklagten verdoppelten im Frühjahr 2015 die Terrassengröße auf 12 m². In... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 20.12.2018
- 72 C 77/18 -
Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers haftet für Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung
Rechtsnachfolger haftet als Zustandsstörer für Rückbau
Hat ein früherer Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, so hat der Rechtsnachfolger des Eigentümers den Rückbau der Veränderung zu dulden. Obwohl der Rückbauanspruch gegen den früheren Eigentümer verjährt ist, haftet der Rechtsnachfolger als Zustandsstörer. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2005 installierten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin eine Treppen vom Balkon ihrer Wohnung in den Gartenteil, für den ein Sondernutzungsrecht bestand. Die Installation der Treppe war nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt. In der Folgezeit wurde die Wohnung an neue Eigentümer verkauft. Im Mai 2018... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem weitläufigen parkähnlichen Außengelände der Anlage beschlossen. Die Errichtung wurde notwendig, da nach der örtlich geltenden Gefahrenverhütungsschau motorenbetriebene Geräte nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen. Eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 12.04.2018
- 771 C 91/17 -
Abbeizen von farblich lackierter Haustür und Handlauf des Treppengeländers bedarf Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Entfernung des Farbanstrichs stellt erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbilds dar
Ein Beschluss über das Abbeizen der farblich lackierten Haustür und des Handlaufs des Treppengeländers erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn durch die Entfernung des Farbanstrichs das optische Erscheinungsbild erheblich verändert wird. In diesem liegt nämlich eine mit einer Beeinträchtigung verbundene bauliche Veränderung vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung in Berlin mehrheitlich beschlossen, dass die Haustür, die Hoftür und der Handlauf des Treppengeländers des Altbaus entlackt werden soll. Die beiden Türen war seit dem Jahr 1984 außen in einem dunklen Rotton und innen in hellgrau lackiert. Der Handlauf war ebenfalls hellgrau lackiert.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017
- VIII ZR 28/17 -
BGH: Den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändernde Baumaßnahmen stellen keine von Mietern zu duldende Modernisierungsarbeiten dar
Geplante Baumaßnahmen sind nicht als bloße Verbesserung der Mietsache anzusehen
Beinhalten die beabsichtigten Baumaßnahmen des Vermieters die Hinzufügung neuer Räume unter Veränderung des Grundrisses der Mietsache, den veränderten Zuschnitt von Räumen sowie die Anlegung einer Terrasse nebst Abriss einer Veranda, so stellen diese Maßnahmen keine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555 b BGB dar. Denn solche Baumaßnahmen gehen über eine bloße Verbesserung der Mietsache hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die neue Eigentümerin mehrerer Reihenhäuser einer Berliner Siedlung umfangreiche bauliche Maßnahmen. Neben Maßnahmen zur Erneuerung des Hauses sollte auch der Zuschnitt der Wohnräume und des Bades verändert, ein Wintergarten mit Durchbruch zur neu entstehenden Wohnküche errichtet, der Spitzboden ausgebaut sowie die alte Veranda abgerissen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Esslingen, Urteil vom 27.09.2017
- 1 C 783/17 WEG -
Geringfügige Terrassenerweiterung bedarf keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Erweiterung einer 2 m tiefen Terrasse um 60 cm ist geringfügig
Eine geringfügige Terrassenerweiterung stellt keine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) dar, so dass sie nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Wird eine 2 m tiefe Terrasse um 60 cm erweitert, liegt eine Geringfügigkeit vor. Eine nachteilige Beeinträchtigung im Sinne von § 14 WEG liegt dann nicht vor. Dies hat das Amtsgericht Esslingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Erdgeschosswohnung wollten ihre 2 m tiefe Terrasse durch eine zusätzliche Plattenreihe um 60 cm erweitern. Sie führten zur Begründung an, dass die bisherige Terrassengröße nicht ausreiche, um einen Tisch mit Stühlen aufzustellen. Zwei weitere Wohnungseigentümer hielten die Terrassenerweiterung für unzulässig und verweigerten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 09.11.2016
- 481 C 26682/15 WEG -
Wohnungseigentum: Anlehngewächshaus auf Dachterrasse unzulässig
Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums bedarf der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums ist, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dem beklagten Ehepaar gehört dort eine Eigentumswohnung. Die Beklagten haben auf ihrer Dachterrasse ein sogenanntes Anlehngewächshaus aufgestellt. Dieses besteht aus Aluminiumprofilen sowie seitlichen Glaselementen und einem Kunststoffdach. Das Glashaus wiegt circa 265 Kilogramm... Lesen Sie mehr