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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „bauliche Veränderung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters
Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten
Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, da er ohne Zustimmung der Vermieterin in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler eingebaut, Wasserleitungen verlegt und Verfliesungen vorgenommen hatte. Über eine besondere Fachkenntnis verfügte der Mieter nicht. Die Vermieterin verlangte zunächst einen Rückbau. Da der Mieter dies ablehnte, kündigte die Vermieterin schließlich das Mietverhältnis und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 09.02.2023
- 4 C 425/22 -
Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu
Auf Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks kommt es nicht an
Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks zu. Dabei kommt es nicht darauf an, ob durch die bauliche Maßnahme der optische Gesamteindruck beeinträchtigt wird. Dies hat das Amtsgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung hatte mit Zustimmung der Eigentümer an der Außenseite seines Balkons eine Mini-Solaranlage anbringen lassen. Das Modul war Schwarz, hatte eine Fläche von 168 cm x 100 cm und war an einem Wechselrichter angeschlossen. Auf einer Eigentümerversammlung im Oktober 2022 wurde mehrheitlich ein Beschluss gefasst, wonach das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.2023
- V ZR 140/22 -
Bundesgerichtshof bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht
Keine Baumaßnahme am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss
Der Bundesgerichtshof hat sich heute mit dem neuen Wohnungseigentumsrecht befasst und entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen muss, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Doppelhaushälften auf einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstück. Nach der Gemeinschaftsordnung von 1971 bestimmt sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach dem Gesetz, wobei jedem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil zusteht.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
- 85 S 16/21 WEG -
Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer
Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden in ihre Wohnung integriert. Dagegen klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie begehrte den Rückbau.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 03.12.2019
- 55 S 18/19 WEG -
Entfernung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss
Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs unerheblich
Auch nachdem der individuelle Anspruch auf Beseitigung einer unzulässigen Treppe vom Balkon in den Garten verjährt ist, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich die Entfernung der Treppe auf Kosten der Gemeinschaft beschließen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war an dem Balkon einer im Erdgeschoss liegenden Eigentumswohnung in Berlin eine Treppe angebracht. Über die Treppe konnte man in den Garten gelangen. Im Mai 2018 hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, dass die Treppe auf Kosten der Gemeinschaft entfernt werden sollte. Der individuelle Beseitigungsanspruch war zwischenzeitlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2019
- 484 C 17510/18 WEG -
Einbau einer Außenklimaanlage auf Sondernutzungsfläche bedarf Zustimmung der Miteigentümer
Ungenehmigte bauliche Veränderung ist zu beseitigen und ursprünglicher Zustand wiederherzustellen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte Klimaaußenanlage wieder entfernt werden muss. Eine auf einer Sondernutzungsfläche vor der Erdgeschosswohnung installierte Klimatruhe einschließlich Einhausung und Versorgungsleitungen ist somit zu beseitigen und die Durchdringung der Fassade wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagten und die Mitglieder der Klägerin sind Wohnungseigentümer einer Eigentumswohnanlage in München-Obergiesing. Den Beklagten steht ein Sondernutzungsrecht an ihrer Terrasse zu. Im Mai 2018 bauten die Beklagten ohne die Zustimmung der übrigen Miteigentümer eine Klimaanlage auf ihrer Terrassenfläche ein. Dabei wurden Leitungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 29.08.2018
- 485 C 5290/18 WEG -
Wohnungseigentümer dürfen Terrasse nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig vergrößern
Steinterrasse der Wohnung ist auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückzubauen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse, die ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößert wurde, wieder entfernt und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden muss.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Eigentümer einer Erdgeschosswohnung Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung verfügt über eine Terrasse, an der den Beklagten ein Sondernutzungsrecht zusteht. Die Terrassengröße beträgt nach dem Grundrissplan 5,93 m². Die Beklagten verdoppelten im Frühjahr 2015 die Terrassengröße auf 12 m². In... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 20.12.2018
- 72 C 77/18 -
Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers haftet für Rückbau einer vom Voreigentümer vorgenommenen unzulässigen baulichen Veränderung
Rechtsnachfolger haftet als Zustandsstörer für Rückbau
Hat ein früherer Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung vorgenommen, so hat der Rechtsnachfolger des Eigentümers den Rückbau der Veränderung zu dulden. Obwohl der Rückbauanspruch gegen den früheren Eigentümer verjährt ist, haftet der Rechtsnachfolger als Zustandsstörer. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2005 installierten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin eine Treppen vom Balkon ihrer Wohnung in den Gartenteil, für den ein Sondernutzungsrecht bestand. Die Installation der Treppe war nicht durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft gedeckt. In der Folgezeit wurde die Wohnung an neue Eigentümer verkauft. Im Mai 2018... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.2018
- 2-09 S 26/18 -
Wohneigentumsrecht: Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften notwendige Errichtung eines Geräteschuppens stellt Instandsetzungsarbeit dar
Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Ist nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Errichtung eines Geräteschuppens in einer Wohneigentumsanlage erforderlich, so liegt eine Instandsetzungsarbeit im Sinne von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG vor. Die Zustimmung aller Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG ist dann nicht notwendig. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich die Errichtung eines Geräteschuppens auf dem weitläufigen parkähnlichen Außengelände der Anlage beschlossen. Die Errichtung wurde notwendig, da nach der örtlich geltenden Gefahrenverhütungsschau motorenbetriebene Geräte nicht mehr im Keller gelagert werden dürfen. Eine... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 12.04.2018
- 771 C 91/17 -
Abbeizen von farblich lackierter Haustür und Handlauf des Treppengeländers bedarf Zustimmung aller Wohnungseigentümer
Entfernung des Farbanstrichs stellt erhebliche Veränderung des optischen Erscheinungsbilds dar
Ein Beschluss über das Abbeizen der farblich lackierten Haustür und des Handlaufs des Treppengeländers erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, wenn durch die Entfernung des Farbanstrichs das optische Erscheinungsbild erheblich verändert wird. In diesem liegt nämlich eine mit einer Beeinträchtigung verbundene bauliche Veränderung vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung in Berlin mehrheitlich beschlossen, dass die Haustür, die Hoftür und der Handlauf des Treppengeländers des Altbaus entlackt werden soll. Die beiden Türen war seit dem Jahr 1984 außen in einem dunklen Rotton und innen in hellgrau lackiert. Der Handlauf war ebenfalls hellgrau lackiert.... Lesen Sie mehr