Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21.01.2008
- 1 S (W) 1/07 -
Wohnungseigentum: Nachbar muss Balkontrennwand nicht akzeptieren
Sichtschutz stellt bauliche Veränderung dar
Wohnungseigentümer dürfen nicht eigenmächtig auf ihrem Balkon eine Trennwand als Sichtschutz montieren, weil dies eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums darstellt. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wünschte sich ein
Kein Anspruch auf Sichtschutz
Die Richter des Landgerichts Itzehoe gaben dem Nachbarn Recht. Bauliche Veränderungen sind alle auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, die vom Aufteilungsplan oder vom früheren Zustand des Gebäudes nach Fertigstellung abweichen. Demgegenüber könne wiederum kein Anspruch auf
Werbung
Die Errichtung der Trennwand auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers stellt eine bauliche Veränderung dar. Diese beeinträchtigt die Rechte des benachbarten Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus, weil sie den bislang offenen und weiträumigen Charakter des Balkons verändert und dort eine Atmosphäre der Abgeschlossenheit schafft.Die Berufung wurde zurückgenommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2008
Quelle: ra-online (pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6823
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6823
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.