Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in
Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung erfordert ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen
Die von der
Berliner Mietspiegel 2021 kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Gesetzes
Das Gericht nahm demgegenüber an, dass der Verweis der Klägerin auf den Mietspiegel 2021'>Berliner
Auch ein einfacher Mietspiegel gem. § 558 c BGB lag nicht vor
Nach § 558 c BGB ist ein
Prozessuale Nebenentscheidungen
Der Klägerin wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und das Urteil wurde für vorläufig vollstreckbar erklärt, §§ 91, 708 Nr. 11, 711 ZPO.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2022
Quelle: Amtsgericht Spandau, ra-online (pm/cc)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31614
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31614
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.