die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mieterhöhungsverlangen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.04.2024
- 65 S 37/23 -
Begründungsmittel zur Mieterhöhung kann vertraglich auf Mietspiegel begrenzt werden
Bei Wirksamkeit des Mietspiegels ist mit Vergleichswohnung begründetes Mieterhöhungsverlangen unwirksam
Mietvertraglich kann vereinbart werden, dass zur Begründung einer Mieterhöhung nur auf den Mietspiegel Bezug genommen werden darf. Ist der Mietspiegel wirksam, so ist ein mit Vergleichswohnungen begründetes Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin erhielt von ihrem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen, welches mit drei Vergleichswohnungen begründet wurde. Die Mieterin weigerte sich der Erhöhung zuzustimmen und verwies zur Begründung auf eine Ergänzung des Mietvertrags, wonach eine Mieterhöhung nur mit dem Mietspiegel begründet werden darf, soweit er für die Wohnungskategorie repräsentative Werte enthält. Somit hätte aus Sicht der Mieterin der Berliner Mietspiel 2021 herangezogen werden müssen. Der Vermieter erhob schließlich Klage. Das Amtsgericht Berlin-Wedding gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Salzungen, Urteil vom 22.06.2023
- 1 C 119/22 -
Mieterhöhung: Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 %
Vorliegen eines unwirksamen Mieterhöhungsverlangens
Wird für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen, so muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Bad Salzungen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter eine Mieterhöhung und verwies zur Begründung auf eine Vergleichswohnung. Diese wich aber von der Fläche her um 33 % von der Mietwohnung ab. Der Mieter weigerte sich daher der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Bad Salzungen entschied gegen den Vermieter. Diesem... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024
- 49 H 3/23 -
Unzulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zwecks Einholung eines Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt Vermieter
Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann kein selbständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vermieter einer Wohnung in Hamburg im Dezember 2023 beim Amtsgericht Hamburg die Einholung eines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter beabsichtigte die Erhöhung der Miete. Um diese begründen zu können, stellte er den Antrag.Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 31.07.2023
- 3 C 349/22 -
Rechtskräftige Abweisung einer Zustimmungsklage steht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach erneutem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen
Vorliegen eines anderen Streitgegenstands
Wurde die Klage des Vermieters auf Zustimmungserteilung zu einem Mieterhöhungsverlangen rechtskräftig abgewiesen, so steht dies einer Klage auf Zustimmung nach einem erneutem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen. Denn in diesem Fall liegt ein anderer Streitgegenstand vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin ein Mieterhöhungsverlangen. Da sie ihre Zustimmung dazu verweigerte, erhob der Vermieter Klage. Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Klage im Juli 2022 ab. Daraufhin versandte der Vermieter ein erneutes Mieterhöhungsverlangen an die Mieterin. Da sie sich wiederum weigerte, ihre... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.09.2022
- VIII ZR 300/21 -
BGH: Mietpreisbremse findet auf Mieterhöhungsvereinbarung während laufenden Mietverhältnis keine Anwendung
Zustimmung zur Mieterhöhung durch Mieter begründet Vereinbarung über die erhöhte Miete
Die Regelungen zur Mietpreisbremse (§§ 556 d ff BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung. Durch die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt in der Regel eine Vereinbarung über die erhöhte Miete zustande. Dies hat das Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 stimmten die Mieter einer Wohnung in Berlin einem Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin zu. Die Wohnung lag gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Jahr 2018 traten die Mieter Ansprüche im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse an eine Inkassofirma ab, die sodann Ansprüche... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in Berlin hatte die Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 35, 70 € zu verurteilen. Die Parteien hatten einen Mietvertrag über eine 38,87 m2 große Wohnung in einem 1973 bezugsfertigen Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Seit dem 1. September 2018 war die Miete für besagte Wohnung unverändert... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2020
- 67 S 330/20 -
Versäumung der Frist zur Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht durch neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit geheilt werden
Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht Versäumung der Klagefrist
Versäumt der Vermieter die Frist zur Einreichung der Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB), so kann er dies nicht durch ein neues Erhöhungsverlangen im Rechtsstreit heilen. Das Nachbesserungsrecht aus § 558 b Abs. 3 BGB umfasst nicht die Versäumung der Klagefrist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte im Jahr 2020 die Klage einer Vermieterin auf Erteilung der Zustimmung zur Vergleichsmieterhöhung abgewiesen, da die Klagefrist aus § 558 b Abs. 2 Satz 2 BGB nicht eingehalten wurde. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein. Sie verwies darauf, dass sie in der Klageschrift eine weitere Erhöhungserklärung... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
- 65 S 250/19 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Widerspruch oder erheblicher Abweichung der Angaben in Modernisierungsankündigung von Modernisierungsmieterhöhungserklärung
Mieter kann Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen
Stehen die Angaben in einer Modernisierungsankündigung im Widerspruch oder weichen sie erheblich von Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung ab, so ist das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters unwirksam. Denn in diesem Fall kann der Mieter die Berechtigung der Mieterhöhung nicht nachprüfen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mieter einer Wohnung in Berlin gegen ihre Vermieterin auf Feststellung, dass sie nicht zur Zahlung der von der Vermieterin geltend gemachten Mieterhöhung verpflichtet sind. Die Mieter bemängelten, dass die Angaben in der Modernisierungsmieterhöhungserklärung vom März 2017 nicht mit den Angaben aus der Modernisierungsankündigung vom September 2015 übereinstimmten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Kirchheim unter Teck, Urteil vom 16.10.2020
- 2 C 251/20 -
Kein Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei Zustellung an unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Mieter
Spätere zufällige Kenntnisnahme des Schreiben durch Betreuer bewirkt kein Zugang
Ein Mieterhöhungsverlangen geht nicht zu, wenn das Schreiben an einen unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Wohnungsmieter adressiert wird. Dass der Betreuer später zufällig Kenntnis von dem Erhöhungsverlangen erhält, bewirkt keinen Zugang. Dies hat das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 erhielt eine Wohnungsmieterin ein an sie adressiertes Mieterhöhungsverlangen des Vermieters. Jedoch stand die Mieterin unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Die Betreuerin erhielt von dem Schreiben zufällig Kenntnis. Der Vermieter war nunmehr der Meinung, dass das Mieterhöhungsverlangen wirksam zugegangen sei und verlangte... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.09.2020
- 15 C 158/20 -
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei Angabe der wohnwerterhöhenden Merkmale ohne Erläuterung
Formelle Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Gibt ein Vermieter in einem Mieterhöhungsverlangen wohnwerterhöhende Merkmale an, ohne diese zu erläutern, so ist das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2019 ein Schreiben, in dem die Vermieterin die Erteilung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangte. In dem Schreiben wurde Bezug zum Berliner Mietspiegel genommen und die Merkmalgruppen 1, 3 und 4 als wohnwerterhöhend genannt. Es wurde aber nicht begründet, worauf sich diese Einordnung stützte.... Lesen Sie mehr