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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Mietspiegel 2021“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.06.2022
- 7 C 65/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 stellt keine geeignete Schätzungsgrundlage dar
Möglichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 stellt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine geeignete Schätzungsgrundlage dar. Zur Ermittlung kann daher ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg über die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse. Die Mieter waren der Meinung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten sei. Das Gericht wollte dazu ein Sachverständigengutachten einholen. Den dafür erforderlichen Kostenvorschuss in Höhe von 2.500 € weigerten sich die Mieter aber zu zahlen. Sie meinten, dass der Berliner 2021 zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden könne.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied, dass der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022
- 8 C 189/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Keine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist zwar weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, er dient dennoch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Vermieter seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von einem seiner Mieter.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters und bejahte daher einen Anspruch auf Zustimmung zur . Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in Berlin hatte die Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 35, 70 € zu verurteilen. Die Parteien hatten einen Mietvertrag über eine 38,87 m2 große Wohnung in einem 1973 bezugsfertigen Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Seit dem 1. September 2018 war die Miete für besagte Wohnung unverändert... Lesen Sie mehr