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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vergleichsmiete“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2022
- 66 S 108/22 -
Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung
Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt den Anspruch für nicht gegeben und verwies auf den fehlenden Fliesenspiegel im Badezimmer. Seiner Meinung nach begründe dies ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, der Mieter könne sich darauf nicht berufen, da er eine beabsichtigte Modernisierung des Bades abgelegt hatte.Das Landgericht Berlin entschied, dass das wohnwertmindernde Merkmal zu berücksichtigen sei. Dass der Mieter eine entsprechende Modernisierung abgelehnt hatte, sei unerheblich, da es bei der Erhöhung der Miete... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.06.2022
- 7 C 65/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 stellt keine geeignete Schätzungsgrundlage dar
Möglichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 stellt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine geeignete Schätzungsgrundlage dar. Zur Ermittlung kann daher ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg über die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse. Die Mieter waren der Meinung, dass die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten sei. Das Gericht wollte dazu ein Sachverständigengutachten einholen. Den dafür erforderlichen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2022
- 8 C 189/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Keine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 ist zwar weder ein qualifizierter noch ein einfacher Mietspiegel, er dient dennoch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Pflicht zur Einholung eines Sachverständigengutachtens besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Vermieter seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von einem seiner Mieter.Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters und bejahte daher einen Anspruch auf Zustimmung zur . Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in Berlin hatte die Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 35, 70 € zu verurteilen. Die Parteien hatten einen Mietvertrag über eine 38,87 m2 große Wohnung in einem 1973 bezugsfertigen Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Seit dem 1. September 2018 war die Miete für besagte Wohnung unverändert... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2021
- 453 C 22593/20 -
Mieterpaar aus München erhält aufgrund der Mietpreisbremse Geld zurück
Vermieterin zur Rückzahlung überhöhter Miete verurteilt
Das Amtsgericht München verurteilte zwei Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren beiden Mietern 3295,44 Euro überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem stellte es fest, dass die vereinbarte Miete in Zukunft nur 896,25 Euro betragen darf.
Die beiden Kläger mieteten Ende des Jahres 2019 eine Drei-Zimmer Wohnung in Neuhausen-Nymphenburg. Die 69 qm große Wohnung befindet sich in einem Anfang des 20. Jahrhunderts erbauten Wohnblock. Sie verfügt über ein modernisiertes Bad und einen Parkettboden. Einen Balkon oder eine Terrasse gibt es nicht. Als Miete wurde im Mietvertrag 1171 Euro vereinbart, zuzüglich Abschlagszahlungen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.08.2021
- VIII ZR 88/20 -
BGH: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Sachverständigengutachten trotz Vorliegens eines Mietspiegels
Alleiniges Abstellen auf Mietspiegel nicht zwingend
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch dann mittels Sachverständigengutachten erfolgen, wenn ein Mietspiegel vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags seit dem Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung. Das Amtsgericht hielt die Mieterhöhung für unzulässig und stellte dabei auf den Berliner Mietspiegel 2017 ab. Das Landgericht Berlin hat in der Berufung ein Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 16.07.2020
- Vf. 32-IX-20 -
Bayerns Verfassungsrichter kippen Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp"
Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" unzulässig
Der VerfGH München hat entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" nicht vorliegen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Begrenzung der Miethöhe in 162 bayerischen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gegeben sind. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält ein weitgehendes Verbot, in laufenden Wohnungsmietverhältnissen die Miete zu erhöhen. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 13.03.2019
- 66 S 153/18 -
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Keine Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtigen Parkplatz
Kein "zur Verfügung stellen" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017
Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein kostenpflichtiger Parkplatz nicht als wohnwerterhöhend anzusehen. Denn ein solcher Parkplatz erfüllt nicht das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot" des Berliner Mietspiegels 2017. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg darüber, in welcher Höhe das Mieterhöhungsverlangen der Vermieterin begründet ist. Die Vermieterin bewertet etwa die Möglichkeit der Anmietung eines Pkw-Stellplatzes in der Tiefgarage des Anwesens als wohnwerterhöhend. Die Mieter sahen dies... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2019
- 64 S 92/18 -
Parkplatz in der Nähe gilt als wohnwerterhöhend trotz Kostenpflicht
Pkw-Stellplatz für Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete beachtlich
Das Merkmal "vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe" ist auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist. Er ist daher der Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Wohnungs-Vermieterin in Berlin eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei war unter anderem strittig, ob das Vorhandensein des Pkw-Parkplatzangebots als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Der Mieter verneinte dies, da er für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen musste. Nachdem das Amtsgericht über... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 06.02.2019
- 15 C 270/18 -
Im Eigentum des Wohnungsmieters stehende Spüle und stehender Herd bleiben bei Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht
Mietnachlass als Gegenleistung für Eigentumsübertragung ist ohne Bedeutung
Wurden dem Wohnungsmieter das Eigentum an Spüle und Herd übertragen, so bleiben diese Einrichtungsgegenstände bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete außer Betracht. Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass dem Mieter als Gegenleistung für die Eigentumsübertragung ein Mietnachlass gewährt wurde. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Dabei bestand Streit darüber, ob die im Mietspiegel bestehenden Negativmerkmale "keine Kochmöglichkeit" und "keine Spüle" gegeben waren. Hintergrund dessen war, dass der Mieterin das Eigentum an dem Herd und die Spüle übertragen wurde und sie dafür ein Mietnachlass erhielt.... Lesen Sie mehr
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