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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietverträge“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hanau, Urteil vom 05.05.2023
- 32 C 172/22 (12) -
Keine getrennte Kündigung einer zusammen mit der Wohnung angemieteten Garage
Zusammengehörige Mietverträge können nicht durch AGB einseitig getrennt und nicht separat gekündigt werden
Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer Garage abschließt, den Garagenmietvertrag nicht alleine kündigen kann, weil dieser mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit bildet
Die Klägerin hatte als Vermieterin mit den beklagten Mietern zeitgleich einerseits einen Vertrag über die Anmietung einer Wohnung geschlossen und andererseits einen Mietvertag über eine auf demselben Grundstück befindliche Garage. Später kündigte sie lediglich den Garagenmietvertrag und forderte die Mieter zur Rückgabe der Garage auf, was diese verweigerten, weil sie der Auffassung sind, Wohnung und Garage gehörten vertraglich zusammen. Die Vermieterin argumentierte hingegen, es seien zwei getrennte Mietverträge geschlossen worden. Das ergebe sich aus der Verwendung von zwei Vertragsformularen und der getrennten Zahlung der Mieten. Zudem sei in dem... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 10.01.2022
- 6 C 395/21 -
AG Spandau: Berliner Mietspiegel 2021 ist nichtig
Der Berliner Mietspiegel genügt nicht den Anforderungen nach §§ 558c, 558d BGB
Das Amtsgericht Spandau hat eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen der nicht ordnungsgemäßen Begründung des Mieterhöhungsverlangens abgewiesen.
In einer Mietrechtsstreitigkeit vor dem Amtsgericht Spandau in Berlin hatte die Klägerin beantragt, den Beklagten zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 35, 70 € zu verurteilen. Die Parteien hatten einen Mietvertrag über eine 38,87 m2 große Wohnung in einem 1973 bezugsfertigen Mehrfamilienhaus abgeschlossen. Seit dem 1. September 2018 war die Miete für besagte Wohnung unverändert... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.04.2021
- 93 C 2338/20 -
Datenauskunftsanspruch eines Wohnungsmieters gegen Vermieter
Speicherung von Namen und Telefonnummer in Mobiltelefon sowie Sammlung abgehefteter Mietverträge begründet Anwendung der DSGVO
Speichert ein Vermieter den Namen und die Telefonnummer des Wohnungsmieters in sein Mobiltelefon und heftet er mehrere Mietverträge ab, so ist die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eröffnet. Dem Mieter steht damit gemäß § 15 DSGVO ein Datenauskunftsanspruch gegen den Vermieter zu. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer Wohnung in Wiesbaden Anfang des Jahres 2020 gegen die Vermieterin auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten. Die Vermieterin war Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und vermietete die Wohnungen. Sie hatte den Namen und die Telefonnummer des Mieters in ihrem Mobiltelefon abgespeichert. Zudem hatte die Vermieterin eine Firma... Lesen Sie mehr
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