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Amtsgericht Münster, Urteil vom 04.03.1980
- 8 C 550/80 -
Hoher Heiz- und Lüftungsbedarf zur Vermeidung von Feuchtigkeit begründet Mangel der Wohnung
Vermieter zu modernen Isoliermaßnahmen verpflichtet
Führt die unzureichende Außenisolierung eines Wohnhauses zu einem höheren Lüftungs- und Heizungsbedarf, so begründet dies einen Mangel der Wohnung. Nicht der Mieter schuldet eine stärkere Beheizung, sondern der Vermieter eine bessere Isolierung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die
Mietern stand Recht zur Mietminderung zu
Das Amtsgericht Münster entschied gegen den
Mieter schuldeten nur normales Lüften und Heizen
Nach Ansicht des Amtsgerichts haben die
Vermieter schuldete bessere Außenisolierung
Nicht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1982, 185/rb)
Jahrgang: 1982, Seite: 185 WuM 1982, 185
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Dokument-Nr. 16131
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