wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 12. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.1/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Vilbel, Urteil vom 20.09.1996
3 b C 52/96 -

Mietminderung von 60 % wegen Feuchtigkeit in der Wohnung

Gebrauchs­beeinträchtigung aufgrund erheblicher Gesundheitsgefahren und sichtbarer Feuchtigkeits­schäden

Besteht aufgrund auftretender Feuchtigkeit in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefahr und kommt es zu sichtbaren Feuchtigkeits­schäden, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 60 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Vilbel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, aufgrund aus dem Boden aufsteigender Feuchtigkeit. Durch die Feuchtigkeit in der Wohnung lösten sich unter anderem die Tapeten im Schlafzimmer. Des Weiteren entstanden Risse in den Küchen- und Badezimmerfliesen. Die Vermieter erkannten ein Minderungsrecht jedoch nicht an und klagten auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Bad Vilbel entschied gegen die Vermieter. Denn der Mieter habe seine Miete zurecht mindern dürfen. Denn aufgrund der Feuchtigkeit sei sowohl der Funktions- als auch der Geltungswert der Wohnung stark beeinträchtigt gewesen. Es habe eine erhebliche Gesundheitsgefahr bestanden. Zudem sei es bereits zu sichtbaren Feuchtigkeitsschäden gekommen. Das Gericht hielt daher eine Mietminderung von 60 % für angemessen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2013
Quelle: Amtsgericht Bad Vilben, ra-online (zt/WuM 1996, 701/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1996, Seite: 701
WuM 1996, 701

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16812 Dokument-Nr. 16812

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16812

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.1 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
sicker wolfgang schrieb am 11.10.2014

in meiner erdgeschosswohnung ist überall nasse wände farbe und tapete löst sich ab,im Schlafzimmer ist die trockenbauwand nass man kann mit dem finger reinstechen habe schon tausend mal die vernieter darauf hingewiesen aber nichts wird gemacht

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?