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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizverhalten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hanau, Beschluss vom 13.07.2022
- 2 S 2/21 -

Höhere Anfälligkeit für Schimmelbefall stellt höhere Anforderungen an Nutzerverhalten des Wohnungsmieters

Ausreichendes Lüften und Beheizen sowie schadensverhütende Möblierung

Besteht aufgrund des Gebäudezustands eine höhere Anfälligkeit für ein Schimmelbefall so stellt dies eine höhere Anforderung an das Nutzerverhalten des Wohnungsmieters. Dazu gehört ein ausreichendes Lüften und Beheizen sowie eine schadensmindernde Möblierung. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Hanau hatte für den Zeitraum Oktober 2017 bis Dezember 2019 ihre Miete wegen eines Schimmelbefalls gemindert. Da die Vermieterin dies nicht akzeptierte, erhob sie Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Ein Sachverständiger stellte fest, dass keine baulichen Mängel Ursache für den Schimmelbefall sei. Vielmehr bestehe eine ungünstige wandnahe Aufstellung von Möbeln in den betroffenen Zimmern. Das Amtsgericht Hanau gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgericht.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 06.04.2021
- 67 S 358/20 -

Schimmelbefall aufgrund von Vermieter vorgegebenen Lüftungsverhaltens rechtfertigt Mietminderung

Vermieterseitiges Informationsblatt wies nicht auf an Jahreszeit und Außentemperatur ausgerichtetes Lüftungsverhalten hin

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall, weil sich die Mieter an das vom Vermieter in einem Informationsblatt vorgegebene Lüftungsverhalten halten und dieses nicht auf ein bedarfsgerecht an die Jahreszeit und die Außentemperatur angepasstes Ablüften hinweist, begründet dies ein Recht zur Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Wohnung kam es im Sommer 2018 zu einem Schimmelbefall. Nachfolgend bestand vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte Streit zwischen der Mieterin und dem Vermieter, ob dies ein Recht zur Mietminderung begründet oder nicht. Die Mieterin führte an, dass sie sich an die vom Vermieter in einem Informationsblatt "zum richtigen Lüftungsverhalten... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2016
- 65 S 400/15 -

Sechsmaliges tägliches Stoßlüften zur Vermeidung von Schimmelbefall für Mieter unzumutbar

Mieter steht Anspruch auf Mangelbeseitigung und Recht zur Mietminderung zu

Muss ein Wohnungsmieter täglich mehr als sechsmal stoßlüften um ein Schimmelbefall zu vermeiden, liegt ein unzumutbarer Lüftungsaufwand vor. Der Mieter kann daher ein Anspruch auf Mangelbeseitigung sowie ein Recht zur Mietminderung zu stehen, sollte es zu einem Schimmelbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte der Mieter einer Wohnung von seiner Vermieterin die Beseitigung von Schimmel. Dieser trat nach Angaben eines Sachverständigen aufgrund der besonders luftdichten Kunststoffisolierglasfenster an mehreren Stellen der Wohnung auf. Die Vermieterin wies das Ansinnen ihres Mieters zurück. Ihrer Meinung nach, sei der Schimmelbefall auf ein unzureichendes... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016
- VIII ZR 39/15 -

BGH: Nichtzahlung einer titulierten Schadens­ersatz­forderung des Vermieters rechtfertigt bei Vermögenslosigkeit des Mieters keine ordentliche Kündigung

Kein Vorliegen einer schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten

Ist ein Mieter aufgrund eines rechtskräftigen Urteils verpflichtet, an den Vermieter Schadensersatz zu leisten, so rechtfertigt die Nichterfüllung der titulierten Forderung dann keine ordentliche Kündigung des Mieters gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn der Mieter finanziell nicht in der Lage ist den Schadensersatz zu leisten. In diesem Fall liegt keine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 wurde der Mieter einer Wohnung rechtskräftig dazu verurteilt an die Vermieterin ein Schadensersatz in Höhe von ca. 2.805 EUR zu zahlen. Hintergrund der Verurteilung war, dass der Mieter aufgrund eines falschen Heiz- und Lüftungsverhaltens Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung verursachte. Dem Mieter war es aufgrund seiner finanziellen... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.2015
- 2-17 S 51/14 -

Tägliches drei- bis viermaliges Stoßlüften für berufstätigen Mieter zumutbar

Während Abwesenheit des Mieters muss nicht gelüftet werden

Von einem berufstätigen Mieter kann verlangt werden, dass er die Wohnung drei- bis viermal täglich Stoß lüftet. Kommt er dem nicht nach und bildet sich daher Schimmel, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Während der Abwesenheit des Mieters muss nicht gelüftet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da sich in der Wohnung Schimmel bildete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Seiner Meinung nach sei der Schimmel auf ein unzureichendes Lüften der Wohnung zurückzuführen gewesen.Das Amtsgericht Bad Homburg... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 16.06.2015
- 9 C 447/13 -

Baubedingte Ursachen einer Schimmelbildung müssen nicht durch übermäßige Maßnahmen des Mieters ausgeglichen werden

Keine Pflicht des Mieters Wohnung über 18° C zu beheizen oder mehr als ein- bis zweimal täglich stoßzulüften

Beruht die Schimmelbildung in einer Mietwohnung auf baubedingte Ursachen, so ist der Mieter nicht verpflichtet, übermäßige Maßnahmen zur Vermeidung eines Schimmelbefalls zu ergreifen. Er ist insbesondere nicht verpflichtet die Wohnung auf über 18°C zu beheizen oder mehr als ein- bis zweimal täglich stoßzulüften. Zudem darf ein Mieter seine Möbel grundsätzlich bis an die Wand stellen. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete um 30 %, da es in der Wohnung zu einem Schimmelbefall kam. Zudem forderte der Mieter seinen Vermieter zur Mangelbeseitigung auf. Dieser erkannte zum einen das Minderungsrecht nicht an. Zum anderen verweigerte er eine Mangelbeseitigung. Der Vermieter verwies auf ein Privatgutachten, wonach die... Lesen Sie mehr

Landgericht Aachen, Urteil vom 02.07.2015
- 2 S 327/14 -

Mangelhaftigkeit einer Mietwohnung aufgrund durch Möblierung erhöhten Lüftungs- und Heizbedarfs

Notwendigkeit eines täglich drei- bis viermaligen Lüftens begründet Mangelhaftigkeit

Führt die Möblierung in einer Mietwohnung dazu, dass zur Vermeidung von Schimmel täglich drei- bis viermal gelüftet werden muss, so gilt die Wohnung als mangelhaft. Auf die Notwendigkeit eines erhöhten Lüftungs- und Heizbedarfs muss der Vermieter hinweisen. Dies hat das Landgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bildete sich im März 2013 im Schlafzimmer einer Mietwohnung Schimmel. Ein von der Vermieterin beauftragter Sachverständiger sah die Ursache des Schimmelpilzbefalls nicht in baulichen Mängeln des Wohnhauses. Vielmehr sei es seiner Ansicht nach durch die Möblierung der Außenwand des Schlafzimmers und der dadurch bedingten Absenkung der Innenoberflächentemperatur... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 20.10.2014
- 102 C 194/13 -

Ein den Mietern zuzurechnender Schimmelbefall rechtfertigt keine Mietminderung

Schimmelbefall aufgrund unzureichender Beheizung und Belüftung der Wohnung

Geht der Schimmelbefall einer Wohnung auf die Mieter zurück, da sie nur unzureichend heizen und lüften, so besteht kein Recht zur Mietminderung. Diesen Umstand hat jedoch der Vermieter zu beweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung aufgrund eines Schimmelbefalls ihre Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Er behauptete, dass der Schimmel auf ein unzureichendes Heizen und Lüften der Wohnung zurückzuführen sei. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen... Lesen Sie mehr

Landgericht Gießen, Urteil vom 02.04.2014
- 1 S 199/13 -

Mietminderung wegen Schimmelbefall: Vermieter muss bei Einbau dichtschließender Isolierglasfenster auf erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen

Bei fehlendem Hinweis ist Vermieter für Schimmelbefall verantwortlich

Hat der Vermieter in der Wohnung dichtschließende Isolierglasfenster eingebaut und besteht daher eine größere Gefahr der Schimmelbildung, so muss er den Mieter auf den erhöhten Heiz- und Lüftungsbedarf hinweisen. Kommt er dem nicht nach, so ist er für den Schimmelbefall verantwortlich. Der Mieter kann dann seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da es nach dem Einbau neuer, dichtschließender Isolierglasfenster zu einem Schimmelbefall kam. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Ihrer Ansicht nach sei die Schimmelbildung auf ein ungenügendes Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter zurückzuführen gewesen. Nachdem sich das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013
- 48 C 31/12 (5) -

Feuchtigkeit und Schimmelpilz in Wohnung rechtfertigen Mietminderung von 20 %

Vermieter muss fehlende Ursächlichkeit zwischen Schimmelpilzbildung und Baumängeln beweisen

Tritt in der Wohnung Feuchtigkeit und Schimmelpilz auf, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Behauptet der Vermieter, dass die Schimmelpilzbildung nicht auf Baumängel zurückzuführen ist, so muss er dies beweisen. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da im Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche Feuchtigkeit und Schimmel auftrat. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht jedoch nicht an. Sie stritt ab, dass die Schimmelpilzbildung ihre Ursache in der Bausubstanz hatte. Vielmehr hätten die Mieter falsch gelüftet und geheizt. Der Fall... Lesen Sie mehr




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