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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.11.1993
- 8 C 475/93 -
Vermieter muss Errichtung einer Schaukel und eines Sandkastens im Garten dulden
Beseitigungsanspruch des Vermieters erst nach Beendigung des Mietverhältnisses
Errichten die Mieter in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten eine Schaukel und einen Sandkasten, so hat dies der Vermieter hinzunehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung steht ihm erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein
Vermieter hat keinen Anspruch auf Beseitigung des Spielplatzes
Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn habe der
Keine wesentliche optische Beeinträchtigung
Durch die Errichtung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2013
Quelle: Amtsgericht Bonn, ra-online (zt/WuM 1994, 20/rb)
Jahrgang: 1994, Seite: 20 WuM 1994, 20
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Dokument-Nr. 15974
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