wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Aachen, Urteil vom 21.11.1986
14 C 318/86 -

Mieter müssen Errichtung eines Sandkastens dulden

Anspruch auf Beseitigung besteht daher nicht

Der Mieter einer Wohnung muss die Errichtung eines Sandkastens auf dem Grundstück dulden. Er hat daher keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich der Mieter einer Parterrewohnung, dass in etwa 9 Metern Entfernung von seinem Fenster ein Sandkasten errichtet wurde. Dies sei gerade in den Sommermonaten mit einer erheblichen Lärmbelästigung durch spielende Kinder verbunden. Er verlangte daher von der Vermieterin die Beseitigung des Sandkastens.

Anspruch auf Beseitigung des Sandkastens bestand nicht

Das Amtsgericht Aachen entschied gegen den Mieter. Dieser habe keinen Anspruch auf Beseitigung des Sandkastens gehabt. Der zwangsläufig auftretende Lärm von Kinderspielplätzen sei hinzunehmen. Denn die Schaffung von Kinderspielplätzen stellt eine Notwendigkeit dar, um für Kinder Raum zu schaffen und sie von Verkehrsgefahren fernzuhalten. Die Errichtung eines Sandkastens sei daher auch in einem Wohngebiet zulässig. Kinder benötigen Spielmöglichkeiten, wie Sandkästen, um sich kindsgemäß betätigen und entwickeln zu können.

Bauordnung sah Schaffung eines Spielplatzes vor

Weiterhin führte das Amtsgericht aus, dass die Vermieterin nach § 10 der Bauordnung NRW (neu: § 9 BauO NRW) verpflichtet gewesen sei auf dem Grundstück einen Spielplatz für Kleinkinder zu schaffen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 1987, 83/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1987, Seite: 404
NJW-RR 1987, 404
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1987, Seite: 83
WuM 1987, 83

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15978 Dokument-Nr. 15978

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15978

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung