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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kinderspielplatz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.07.2023
- 9 K 1721/23.TR -

Tischtennisplatte auf Spielplatz darf bleiben

Lärm des Tischtennisspiels ist als sozialadäquat zu dulden

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage der Eigentümerin eines Wohnhauses, mit der sie im Wesentlichen die Entfernung einer Tischtennisplatte von dem in ihrer Nachbarschaft gelegenen Spielplatz begehrt, abgewiesen.

Der Klägerin gehört ein Einfamilienhaus in einem Dorfgebiet der beklagten Ortsgemeinde. Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich ein von der Ortsgemeinde betriebener Kinderspielplatz, der ausweislich der Beschilderung die Benutzung für Kinder unter 14 Jahre in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr gestattet. Im Frühjahr 2023 wurde zusätzlich zu den vorhandenen Spielgeräten eine Tischtennisplatte auf dem Spielplatz aufgestellt. Hiergegen setzte sich die Klägerin mit der beim erkennenden Gericht erhobenen Klage zur Wehr, mit der sie die Entfernung der Tischtennisplatte, hilfsweise die zeitliche Einschränkung des Spielbetriebs von Dritten begehrt.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
- 9 C 214/20 -

Zulässigkeit einer Wohnungs­eigentümer­versammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie

Störungen und Einflussnahme Dritter muss ausgeschlossen sein

Eine Wohnungs­eigentümer­versammlung kann in Corona-Zeiten unter freiem Himmel abgehalten werden, wenn Störungen und Einflussnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie entschloss sich ein Wohnungseigentumsverwalter in Berlin im April 2020 dazu, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dem und den Beschlussanträgen stimmten die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu. Der Verwalter berief daraufhin eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 07.07.2020
- 3 L 1247/20.KS -

Schließung einer Spielhalle aufgrund Kinderspielplatzes und Kindergartens in der Nachbarschaft

Kinder sollen sich nicht an Spielhallenangebot gewöhnen

In Hessen dürfen Spielhallen gemäß § 2 Abs. 3 des Spielhallengesetzes Hessen (SpielhG) nicht betrieben werden, wenn sich im Umkreis von 300 Metern ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten befindet. Zweck der Regelung ist es, dass sich Kinder nicht an das Spielhallenangebot gewöhnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2020 wurde der Betreiberin einer Spielhalle in Hessen der weitere Betrieb nicht erlaubt. Hintergrund dessen war, dass sich im Umkreis von 300 Metern um die Spielhalle unter anderem ein Kinderspielplatz und ein Kindergarten befanden. Die Spielhallenbetreiberin wendete sich gegen die Anordnung zur sofortigen Schließung mit ihrem Antrag... Lesen Sie mehr

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Landgericht Koblenz, Urteil vom 17.01.2019
- 1 O 135/18 -

Stadt haftet nicht für Sturz eines Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes

Kein Verstoß gegen Verkehrs­sicherungs­pflichten bei ausreichend vorhandenem Fallschutz

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Stadt nicht für den Sturz eines 8-jährigen Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes haftet.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde eine Stadt an der Lahn verklagt, die im angrenzenden Stadtwald einen Spielplatz unterhält. Auf dem Spielplatz befindet sich ein Klettergerüst, ein sogenanntes Hangelgerüst. In einer Höhe von 2,40 m befindet sich eine waagerecht liegende Leiter, an der sich spielende Kinder von einer Seite auf die andere hangeln können. Dies hatte der zum Unfallzeitpunkt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 02.02.2018
- 1115 OWi 230 Js 189802/17 -

Betreten von Kinderspielplätzen mit Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50 cm unzulässig

Rentnerin zu Geldbuße von 100 Euro verurteilt

Hundebesitzern mit Hunden, die eine Schulterhöhe von über 50 cm haben, ist nach der Münchner Hundeverordnung auch das bloß fahrlässige Betreten von Spiel- und Bolzplätzen untersagt. Das Amtsgericht München hat daher eine Rentnerin wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Betretungsverbot von Kinderspielplätzen mit einem größeren Hund zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall betrat eine 72-jährige Rentnerin am 14. November 2016 gegen 14.10 Uhr mit ihrem schwarzhaarigen Mischling, der eine Schulterhöhe von über 50 cm aufweist, den Bolzplatz im Fideliopark in München. Auf dieser Spielwiese waren zwei Fußballeisentore aufgestellt. Ihr freilaufender Hund lief mit einem weiteren größeren beigefarbenen Hund zwischen den Toren hin und her.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2017
- 1 C 11131/16.OVG -

Von Kinderspielplatz ausgehender Lärm für Anwohner zumutbar

Von Kindern auf Kinderspielplätzen hervorgerufene Geräusch­einwirkungen stellen im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen dar

Die von der Nutzung eines geplanten Kinderspielplatzes hervorgerufenen Lärm­beeinträchtigungen sind von den Nachbarn in der Regel als zumutbar hinzunehmen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz und bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung.

Im zugrunde liegenden Streitfall sollte mit der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans der Ortsgemeinde Dienheim (Verbandsgemeinde Rhein-Selz im Landkreis Mainz-Bingen) auf einem ca. 1.100 qm großen Grundstücksteil die Herstellung eines Kinderspielplatzes ermöglicht werden. Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in unmittelbarer Nachbarschaft... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.11.2016
- 11 C 141/16 -

Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst bei Nutzung der Flächen durch Öffentlichkeit nicht auf Mieter umlegbar

Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich

Die Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die entsprechenden Flächen durch die Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter behördlich zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit verpflichtet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Wohnung einer Mieterin befand sich in einer ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlung, die durch neue, kleinere Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften ergänzt wurde. Zudem war die Siedlung mit großzügigen Grünflächen sowie Freizeit- und Sportangeboten ausgestattet. Die Nutzung dieser Flächen musste die Vermieterin für die Öffentlichkeit freigegeben,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.01.2016
- 481 C 17409/15 WEG -

Wohnungseigentümer hat Anspruch auf ordnungsgemäße Instandhaltung eines Spielplatzes im Gemeinschafts­eigentum

Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsmäßige Verwaltung ist grundsätzlich unverjährbar

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Anspruch auf Herstellung eines durch eine Auflage vorgeschriebenen Spielplatzes gegenüber der Eigentümer­gemeinschaft nicht verjährt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer einer Wohnung in München. Dort existiert für die Wohnanlage ein Spielplatz mit einem Sandkasten, der mit Unrat verunreinigt ist. In der Baugenehmigung für die Wohnanlage wurde am 30. April 1982 von der Landeshauptstadt München folgende Auflage festgesetzt: "Die Freiflächen, einschließlich der Spielbereiche für Kinder,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 16.12.1987
- 4 C 313/87 -

Ortsüblicher Lärm aufgrund Kinderspielplatzes rechtfertigt keine Mietminderung

In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist Lärm spielender Kinder als ortsüblich zu dulden

Der Mieter einer Wohnung ist nicht berechtigt seine Miete aufgrund des Lärms spielender Kinder zu mindern, wenn die Lärmbelästigung als ortsüblich anzusehen ist. In Gegenden des sozialen Wohnungsbaus ist von einem Spielplatz ausgehender Kinderlärm als ortsüblich zu bezeichnen und somit zu dulden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil von einem auf dem Wohngrundstück befindlichen Kinderspielplatz Lärm ausging. Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Neukölln entschied zu Gunsten der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 28.02.2015
- 5 K 1542/14.TR -

Weinstubenbetreiber muss Lärm von benachbartem Kinderspielplatz hinnehmen

Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung und sind daher grundsätzlich zumutbar

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Anwohner und Betreiber einer Weinstube keinen Anspruch auf Verlegung oder Einstellung eines Kinderspielplatzes wegen des daraus resultierenden Lärms hat. Das Gericht verwies darauf, dass Geräusche spielender Kinder Ausdruck kindlicher Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar sind.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Anwohner und Betreiber einer Weinstube wegen Kinderlärms gegen einen Kinderspielplatz in Bernkastel-Wehlen.Das Verwaltungsgericht Trier entschied jedoch, dass der Spielplatz weder verlegt noch eingestellt werden muss. Zur Begründung führten die Richter aus, dass dem Betreiber der Weinstube ein dahingehender Anspruch nicht zustehe.... Lesen Sie mehr




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