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Sonntag, 3. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sandkasten“ veröffentlicht wurden

Landgericht Koblenz, Urteil vom 17.01.2019
- 1 O 135/18 -

Stadt haftet nicht für Sturz eines Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes

Kein Verstoß gegen Verkehrs­sicherungs­pflichten bei ausreichend vorhandenem Fallschutz

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass eine Stadt nicht für den Sturz eines 8-jährigen Kindes vom Klettergerüst eines öffentlichen Spielplatzes haftet.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde eine Stadt an der Lahn verklagt, die im angrenzenden Stadtwald einen Spielplatz unterhält. Auf dem Spielplatz befindet sich ein Klettergerüst, ein sogenanntes Hangelgerüst. In einer Höhe von 2,40 m befindet sich eine waagerecht liegende Leiter, an der sich spielende Kinder von einer Seite auf die andere hangeln können. Dies hatte der zum Unfallzeitpunkt 8-jährige Kläger versucht. Dabei stürzte er ab und brach sich das linke Handgelenk. Das Kind, vertreten durch seine Eltern, verlangte von der beklagten Stadt Schadensersatz wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Die Stadt habe versäumt, auf dem... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.06.2014
- 2-09 S 79/13 -

Wohneigentumsrecht: Errichtung von Schaukel und Sandkasten erfordert Zustimmung aller Eigentümer

Maßnahmen stellen bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 WEG dar

Sollen auf dem Gemein­schafts­eigentum eine Schaukel und ein Sandkasten errichtet werden, so stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG dar und erfordert daher die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beschloss die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Errichtung einer Schaukel und eines Sandkasten auf dem Gemeinschaftseigentum. Eine Wohnungseigentümerin war damit aber nicht einverstanden und erhob daher Klage.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Ohne ihre Zustimmung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 23.11.1993
- 8 C 475/93 -

Vermieter muss Errichtung einer Schaukel und eines Sandkastens im Garten dulden

Beseitigungs­anspruch des Vermieters erst nach Beendigung des Mietverhältnisses

Errichten die Mieter in dem zum Wohnhaus gehörenden Garten eine Schaukel und einen Sandkasten, so hat dies der Vermieter hinzunehmen. Ein Anspruch auf Beseitigung steht ihm erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Vermieter gegen das eigenmächtige Errichten eines Sandkastens und einer Schaukel im Garten eines Wohnhauses durch die Mieter.Nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn habe der Vermieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf Beseitigung der Schaukel und des Sandkastens zugestanden. Denn er habe die... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 21.11.1986
- 14 C 318/86 -

Mieter müssen Errichtung eines Sandkastens dulden

Anspruch auf Beseitigung besteht daher nicht

Der Mieter einer Wohnung muss die Errichtung eines Sandkastens auf dem Grundstück dulden. Er hat daher keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich der Mieter einer Parterrewohnung, dass in etwa 9 Metern Entfernung von seinem Fenster ein Sandkasten errichtet wurde. Dies sei gerade in den Sommermonaten mit einer erheblichen Lärmbelästigung durch spielende Kinder verbunden. Er verlangte daher von der Vermieterin die Beseitigung des Sandkastens.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 19.09.1990
- 7 C 56/90 -

Mietminderung um 5 % aufgrund von Hundekot im Treppenhaus, verdrecktem Sandspielplatz und mutwillig zerstörten Briefkästen

Vermieter trägt Verantwortung für ausreichende Überwachung der Wohnanlage durch den Hausmeister

Auch wenn eine Wohnanlage aufgrund ihrer Größe nur schwer von einem Hausmeister überschaut werden kann und es zu regelmäßigen, vom Vermieter nicht verschuldeten mutwilligen Verunreinigungen und Beschädigungen kommt, trägt er hierfür die Verantwortung. Mietminderung aufgrund der beeinträchtigten Wohnqualität muss er damit hinnehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit einer von einem Mieter vorgenommenen Mietminderung. Der Mann hatte aufgrund verschiedener Mängel der Wohnanlage einen um 5 % geminderten Mietzins gezahlt, wogegen sich der Vermieter gerichtlich wehrte und behauptete, die Voraussetzungen für eine Mietminderung hätten nicht vorgelegen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr



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