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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 01.12.2021

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.11.2021
- 5 P 7.20 -

Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen

Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für Polizeibeamten unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats

Die Beschaffung von Ausrüstungs­gegen­ständen, die der Durchführung vollzugs­polizeilicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind und zu diesem Zweck von Polizei­vollzugs­beamten während ihres Einsatzes mit sich zu führen bzw. am zu Körper tragen sind, unterliegt nach dem Berliner Personal­vertretungs­gesetz (PersVG BE) der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die beteiligte Polizeipräsidentin beschaffte für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten Mitteldistanzwaffen sowie Zubehör (Leuchtpunktvisiere, Zielbeleuchtungen, Handgriffe und Waffentragegurte) für diese Waffen und bereits im Bestand der Polizei befindliche Maschinenpistolen. Hierüber unterrichtete sie den Gesamtpersonalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, lehnte aber die Durchführung des von ihm beantragten Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung ab, dass die Beschaffung dieser Gegenstände vorrangig auf einsatztaktischen Erwägungen und Konzepten beruhe, die nicht mitbestimmungspflichtig seien. Der Gesamtpersonalrat sieht demgegenüber... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2021
- 1 C 4.21 -

Familien­flüchtlings­schutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie

Zeitpunkt bei Stellung des Asylantrags des Minderjährigen maßgebend

Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nicht die Zuerkennung von Familien­flüchtlings­schutz; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Kläger, syrische Staatsangehörige, sind die Eltern bzw. Geschwister eines inzwischen volljährigen Flüchtlings (Stammberechtigte). Die gesamte Familie einschließlich der Stammberechtigten hatte in Deutschland um Asyl nachgesucht, als die Stammberechtigte noch minderjährig war. Die Kläger erhielten vom Bundesamt unter Ablehnung ihrer Asylanträge im Übrigen subsidiären Schutz. Der... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.10.2021
- 2 BvL 12/11 -

Unzulässiges Normen­kontroll­verfahren zum Solidaritäts­zuschlag auf Körperschaft­steuer­guthaben

BVerfG wies die Vorlage als unzureichend begründet ab

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu § 3 des Solidaritäts­zuschlaggesetzes 1995 in der Neufassung vom 15. Oktober 2002 (SolzG 1995 n. F.) für unzulässig erklärt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass § 3 SolzG 1995 n. F. insoweit verfassungswidrig ist, als er weder die Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritäts­zuschlagguthabens auf das Körperschaft­steuer­guthaben gemäß § 37 Abs. 5 des Körperschaft­steuer­gesetzes (KStG) in der Fassung vom 7. Dezember 2006 vorsieht noch das ratierlich zu erstattende Körperschaft­steuer­guthaben die Bemessungsgrundlage für den Solidaritäts­zuschlag mindert. Die Vorlage genügt nicht den Begründungs­anforderungen von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Sowohl die Ausführungen zur Entscheidungs­erheblichkeit von § 3 SolzG 1995 n. F. in der Auslegung durch den Bundesfinanzhof als auch die Erwägungen zur Verfassungs­widrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm unter Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen ihrer verfassungs­konformen Auslegung lassen auf der Hand liegende Fragen unbeantwortet.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F. bemisst sich der Solidaritätszuschlag – soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer vorzunehmen ist – nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem im Jahr 2001 vollzogenen Wechsel im System der Ertragsbesteuerung der Körperschaften vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2021
- 6 B 1346/21 -

Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen

Massive Zweifel an charakterlicher Eignung für Polizeiberuf

Ein frauenverachtender Post auf Instagram kann für einen Kommissaranwärter das Verbot zur Führung von Dienstgeschäften gemäß § 39 BeamtStG nach sich ziehen. Denn in einem solchen Fall besten massive Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters für den Polizeiberuf. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen einem Kommissaranwärter mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Dienstgeschäfte zu führen. Damit war es ihm nicht mehr möglich, seine Ausbildung fortzuführen. Hintergrund dessen war, dass der Anwärter zum Zeitpunkt seiner Bewerbung für den Polizeidienst auf Instagram ein Foto postete, das ihn... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2021
- L 13 EG 15/18 -

Kein Anspruch auf Mehrlingsgeburten-Zuschlag bei Mehrfachadoptionen

Mehrfachadoption nicht mit Mehrlingsgeburt vergleichbar

Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Die Ehefrau des Klägers brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er zum gleichen Zeitpunkt adoptierte. Der Beklagte gewährte ihm für die Betreuung Elterngeld für den 6. bis 14. Monat ab Inobhutnahme. Der Kläger machte geltend, ihm stünden Mehrlingszuschläge à 300 Euro zu. Der Fall einer Mehrfachadoption sei mit einer Mehrlingsgeburt vergleichbar. Der Beklagte lehnte die Gewährung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2021
- 1 A 260/20 -

Langjährige Steuerschulden und fehlendes erfolgs­versprechendes Sanierungskonzept begründen erweiterte Gewerbeuntersagung

Änderungen der Verhältnisse für Antrag auf Wiedergestattung maßgeblich

Langjährige Steuerschulden und das Fehlen eines erfolgs­versprechenden Sanierungskonzepts rechtfertigen eine erweiterte Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO. Ändern sich die Verhältnisse nachträglich, müssen sie im Rahmen eines Antrags auf Wiedergestattung geltend gemacht werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 wurde im Saarland dem Inhaber einer Bauhandwerksfirma untersagt jegliches Gewerbe zu betreiben. Zudem erstreckte sich das Verbot auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Gewerbetriebs beauftragte Person. Hintergrund dessen war, dass der Firmeninhaber seit März 2014 nicht... Lesen Sie mehr




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