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alle Urteile, veröffentlicht am 01.12.2021
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.11.2021
- 5 P 7.20 -
Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschaffung von Schusswaffen
Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für Polizeibeamten unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats
Die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die der Durchführung vollzugspolizeilicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind und zu diesem Zweck von Polizeivollzugsbeamten während ihres Einsatzes mit sich zu führen bzw. am zu Körper tragen sind, unterliegt nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG BE) der Mitbestimmung des Personalrats. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die beteiligte Polizeipräsidentin beschaffte für den Einsatz der Polizeivollzugsbeamten Mitteldistanzwaffen sowie Zubehör (Leuchtpunktvisiere, Zielbeleuchtungen, Handgriffe und Waffentragegurte) für diese Waffen und bereits im Bestand der Polizei befindliche Maschinenpistolen. Hierüber unterrichtete sie den Gesamtpersonalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit, lehnte aber die Durchführung des von ihm beantragten Mitbestimmungsverfahrens mit der Begründung ab, dass die Beschaffung dieser Gegenstände vorrangig auf einsatztaktischen Erwägungen und Konzepten beruhe, die nicht mitbestimmungspflichtig seien. Der Gesamtpersonalrat sieht demgegenüber... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.11.2021
- 1 C 4.21 -
Familienflüchtlingsschutz für subsidiär schutzberechtigte Angehörige der Kernfamilie
Zeitpunkt bei Stellung des Asylantrags des Minderjährigen maßgebend
Der subsidiäre Schutzstatus von Eltern und Geschwistern eines minderjährigen Flüchtlings hindert nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz; ist der Flüchtling im Laufe des Verfahrens volljährig geworden, müssen sowohl die Familienangehörigen als auch das Kind ihr Asylgesuch noch vor dessen Volljährigkeit geäußert haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Kläger, syrische Staatsangehörige, sind die Eltern bzw. Geschwister eines inzwischen volljährigen Flüchtlings (Stammberechtigte). Die gesamte Familie einschließlich der Stammberechtigten hatte in Deutschland um Asyl nachgesucht, als die Stammberechtigte noch minderjährig war. Die Kläger erhielten vom Bundesamt unter Ablehnung ihrer Asylanträge im Übrigen subsidiären Schutz. Der... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.10.2021
- 2 BvL 12/11 -
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben
BVerfG wies die Vorlage als unzureichend begründet ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu § 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der Neufassung vom 15. Oktober 2002 (SolzG 1995 n. F.) für unzulässig erklärt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass § 3 SolzG 1995 n. F. insoweit verfassungswidrig ist, als er weder die Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung vom 7. Dezember 2006 vorsieht noch das ratierlich zu erstattende Körperschaftsteuerguthaben die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag mindert. Die Vorlage genügt nicht den Begründungsanforderungen von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Sowohl die Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit von § 3 SolzG 1995 n. F. in der Auslegung durch den Bundesfinanzhof als auch die Erwägungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm unter Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen ihrer verfassungskonformen Auslegung lassen auf der Hand liegende Fragen unbeantwortet.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F. bemisst sich der Solidaritätszuschlag – soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer vorzunehmen ist – nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem im Jahr 2001 vollzogenen Wechsel im System der Ertragsbesteuerung der Körperschaften vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.10.2021
- 6 B 1346/21 -
Frauenverachtender Post auf Instagram kann Verbot der Führung von Dienstgeschäften für Kommissaranwärter nach sich ziehen
Massive Zweifel an charakterlicher Eignung für Polizeiberuf
Ein frauenverachtender Post auf Instagram kann für einen Kommissaranwärter das Verbot zur Führung von Dienstgeschäften gemäß § 39 BeamtStG nach sich ziehen. Denn in einem solchen Fall besten massive Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters für den Polizeiberuf. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 wurde in Nordrhein-Westfalen einem Kommissaranwärter mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Dienstgeschäfte zu führen. Damit war es ihm nicht mehr möglich, seine Ausbildung fortzuführen. Hintergrund dessen war, dass der Anwärter zum Zeitpunkt seiner Bewerbung für den Polizeidienst auf Instagram ein Foto postete, das ihn... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2021
- L 13 EG 15/18 -
Kein Anspruch auf Mehrlingsgeburten-Zuschlag bei Mehrfachadoptionen
Mehrfachadoption nicht mit Mehrlingsgeburt vergleichbar
Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Die Ehefrau des Klägers brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er zum gleichen Zeitpunkt adoptierte. Der Beklagte gewährte ihm für die Betreuung Elterngeld für den 6. bis 14. Monat ab Inobhutnahme. Der Kläger machte geltend, ihm stünden Mehrlingszuschläge à 300 Euro zu. Der Fall einer Mehrfachadoption sei mit einer Mehrlingsgeburt vergleichbar. Der Beklagte lehnte die Gewährung... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2021
- 1 A 260/20 -
Langjährige Steuerschulden und fehlendes erfolgsversprechendes Sanierungskonzept begründen erweiterte Gewerbeuntersagung
Änderungen der Verhältnisse für Antrag auf Wiedergestattung maßgeblich
Langjährige Steuerschulden und das Fehlen eines erfolgsversprechenden Sanierungskonzepts rechtfertigen eine erweiterte Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO. Ändern sich die Verhältnisse nachträglich, müssen sie im Rahmen eines Antrags auf Wiedergestattung geltend gemacht werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 wurde im Saarland dem Inhaber einer Bauhandwerksfirma untersagt jegliches Gewerbe zu betreiben. Zudem erstreckte sich das Verbot auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Gewerbetriebs beauftragte Person. Hintergrund dessen war, dass der Firmeninhaber seit März 2014 nicht... Lesen Sie mehr