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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2021
- 1 A 260/20 -
Langjährige Steuerschulden und fehlendes erfolgsversprechendes Sanierungskonzept begründen erweiterte Gewerbeuntersagung
Änderungen der Verhältnisse für Antrag auf Wiedergestattung maßgeblich
Langjährige Steuerschulden und das Fehlen eines erfolgsversprechenden Sanierungskonzepts rechtfertigen eine erweiterte Gewerbeuntersagung gemäß § 35 Abs. 1 GewO. Ändern sich die Verhältnisse nachträglich, müssen sie im Rahmen eines Antrags auf Wiedergestattung geltend gemacht werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 wurde im Saarland dem Inhaber einer Bauhandwerksfirma untersagt jegliches Gewerbe zu betreiben. Zudem erstreckte sich das Verbot auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden und als mit der Leitung eines Gewerbetriebs beauftragte Person. Hintergrund dessen war, dass der Firmeninhaber seit März 2014 nicht seine
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Es hielt den Kläger angesichts der Steuerrückstände und des fehlenden erfolgsversprechenden Sanierungskonzepts für
Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ließ die Berufung nicht zu. Für die Bewertung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.06.2020
[Aktenzeichen: 1 K 2173/18]
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Dokument-Nr. 31115
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