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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2021
- L 13 EG 15/18 -
Kein Anspruch auf Mehrlingsgeburten-Zuschlag bei Mehrfachadoptionen
Mehrfachadoption nicht mit Mehrlingsgeburt vergleichbar
Die Regelung über den Anspruch eines Zuschlages bei Mehrlingsgeburten ist nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Die Ehefrau des Klägers brachte vier Kinder mit in die Ehe ein, die er zum gleichen Zeitpunkt adoptierte. Der Beklagte gewährte ihm für die Betreuung
LSG: Mehrfachadoption nicht mit Belastungen bei Mehrlingsgeburten vergleichbar
Das LSG hat bestätigt, dass dem Kläger ein
Keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
Zudem verfüge der Gesetzgeber im Sozialleistungsrecht über einen weiten Gestaltungsspielraum. Es verletze daher nicht den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, nur für die besonderen Belastungen einer Mehrlingsgeburt einen Zuschlag vorzusehen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31110
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