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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Solidaritätszuschlag“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.01.2023
- IX R 15/20 -

BFH zur Verfassungs­mäßigkeit des Solidaritäts­zuschlags

Solidaritäts­zuschlag stellt verfassungs­rechtlich zulässige Ergänzungsabgabe dar

Die Erhebung des Solidaritäts­zuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Die Kläger wenden sich gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021. Das Finanzamt hatte für das Jahr 2020 einen Bescheid über 2.078 € und für das Jahr 2021 einen Vorauszahlungsbescheid über insgesamt 57 € Solidaritätszuschlag erlassen. Vor dem Finanzgericht hatte das klagende Ehepaar keinen Erfolg. Mit ihrer beim Bundesfinanzhof eingelegten Revision brachten sie vor, die Festsetzung des Solidaritätszuschlags verstoße gegen das Grundgesetz. Sie beriefen sich auf das Auslaufen des Solidarpakts II und damit der Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer im Jahr 2019 sowie die damit zusammenhängende Neuregelung des Länderfinanzausgleichs.... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.10.2021
- 2 BvL 12/11 -

Unzulässiges Normen­kontroll­verfahren zum Solidaritäts­zuschlag auf Körperschaft­steuer­guthaben

BVerfG wies die Vorlage als unzureichend begründet ab

Das Bundes­verfassungs­gericht hat eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zu § 3 des Solidaritäts­zuschlaggesetzes 1995 in der Neufassung vom 15. Oktober 2002 (SolzG 1995 n. F.) für unzulässig erklärt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass § 3 SolzG 1995 n. F. insoweit verfassungswidrig ist, als er weder die Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritäts­zuschlagguthabens auf das Körperschaft­steuer­guthaben gemäß § 37 Abs. 5 des Körperschaft­steuer­gesetzes (KStG) in der Fassung vom 7. Dezember 2006 vorsieht noch das ratierlich zu erstattende Körperschaft­steuer­guthaben die Bemessungsgrundlage für den Solidaritäts­zuschlag mindert. Die Vorlage genügt nicht den Begründungs­anforderungen von § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG. Sowohl die Ausführungen zur Entscheidungs­erheblichkeit von § 3 SolzG 1995 n. F. in der Auslegung durch den Bundesfinanzhof als auch die Erwägungen zur Verfassungs­widrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm unter Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen ihrer verfassungs­konformen Auslegung lassen auf der Hand liegende Fragen unbeantwortet.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F. bemisst sich der Solidaritätszuschlag – soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer vorzunehmen ist – nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem im Jahr 2001 vollzogenen Wechsel im System der Ertragsbesteuerung der Körperschaften vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.11.2018
- II R 63/15 -

Bundesfinanzhof erachtete Solidaritäts­zu­schlag im Jahre 2011 für verfassungsgemäß

Solidaritäts­zu­schlag und Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Solidaritäts­zu­schlag im Jahre 2011 verfassungsgemäß war.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erzielten im Jahre 2011 Einkünfte u.a. aus nichtselbständiger Arbeit und in geringem Umfange aus Gewerbebetrieb, für die Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt wurden. Sie begehrten, aus Gründen der Gleichbehandlung den Solidaritätszuschlag für ihre gesamten Einkünfte so zu berechnen, als handele es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.12.2016
- 10 W 208/15 -

Abfindungsanspruch muss trotz erheblicher Steuerlast erfüllt werden

Hofeigentümer ist trotz erhöhter Einkommensteuerlast durch Entnahme von Abfindungsflächen aus Hofvermögen zur vertraglich vereinbarten Grundstücksübergabe verpflichtet

Ein Hofeigentümer kann einen Abfindungsanspruch auf Übertragung von Grundstücken aus dem Hofbesitz zu erfüllen haben, auch wenn er deswegen eine erhebliche Steuerlast zu tragen hat, weil die Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen einen zu versteuernden Gewinn darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Münster.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die bereits in den 1970er Jahren verstorbenen Eltern des im Jahre 1934 geborenen Antragstellers, zugleich die Schwiegereltern der im Jahre 1939 geborenen Antragsgegnerin, waren Eigentümer eines in Münster-Wolbeck gelegenen Hofes. Im Jahre 1969 übertrugen sie den Hofbesitz ihrem älteren, im Jahre 1929 geborenen Sohn, dem damaligen Ehemann... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.08.2013
- 7 K 143/08 -

Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritäts­zuschlag für verfassungswidrig

Niedersächsisches Finanzgericht: Festsetzung des Solidaritäts­zuschlags in unterschiedlicher Höhe bei gleichen Sachverhalten nicht gerechtfertigt

Laut des Niedersächsischen Finanzgerichts verstößt der Solidaritäts­zuschlag gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll nun darüber entscheiden, ob die Regelungen im Solidaritäts­zuschlagsgesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.

Aufgrund der verschiedenen Anrechnungsvorschriften bei der Festsetzung der Einkommensteuer - z.B. bei ausländischen Einkünften (§ 34 c EStG) bzw. bei der Gewerbesteuer (§ 35 EStG) - wird Solidaritätszuschlag in unterschiedlicher Höhe bei gleichgelagerten Sachverhalten festgesetzt. Hierfür liegt nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein sachlicher Rechtfertigungsgrund nicht vor. Damit... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.07.2011
- II R 50/09 und II R 52/09 -

BFH: Solidaritätszuschlag bis zum Jahr 2007 nicht verfassungswidrig

Beitrag darf nicht zur Deckung dauerhafter Finanzierungslücke dienen

Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer war bis zum Jahr 2007 verfassungsmäßig. Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren diente er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit. Zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung darf der Solidaritätszuschlag allerdings nicht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In den beiden Streitfällen hatten eine Rechtsanwältin und eine GmbH gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2005 bzw. 2007 geklagt und geltend gemacht, der Solidaritätszuschlag sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen, mindestens aber durch Zeitablauf verfassungswidrig geworden.Der Bundesfinanzhof folgte den Argumenten der Kläger nicht und... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2010
- 2 BvL 3/10 -

Solidaritätszuschlag bleibt: Bundesverfassungsgericht weist Normenkontrollantrag zurück

Normenkontrollantrag hinsichtlich des Solidaritätszuschlags unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit der Erhebung des Solidaritätszuschlags des Finanzgerichts Niedersachsen als unzulässig zurückgewiesen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts hat sich das Finanzgericht zuvor nicht ausreichend mit der Rechtsprechung zum Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt.

Nach der im Jahr 2007 geltenden Fassung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 wird zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Bemessungsgrundlage als Ergänzungsabgabe erhoben. In seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ergänzungsabgaben ... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 09.03.2010
- 13 K 64/09 -

Ratenweise Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens – Kein Anspruch auf Erstattung des Solidaritätszuschlags

Ratierliche Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens mindert nicht Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag

Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Solidaritätszuschlags, der auf das ratenweise auszuzahlende Körperschaftsteuerguthaben entfällt. Ein solcher Anspruch, der allenfalls auf dem Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 (SolZG) beruhen könnte, bestehe weder im Rahmen der jährlichen Körperschaftsteuerveranlagung noch im Rahmen der Festsetzung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 Abs. 5 KStG. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine 1970 gegründete GmbH, wollte vom Finanzamt, dass es auf das festgestellte Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von ca. 55.000,- € einen Anspruch auf Auszahlung des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags in Höhe von ca. 3.000,- € festsetzt.Das Finanzgericht Köln schloss sich in seinem Urteul im Ergebnis der Verwaltungsauffassung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 14.01.2010
- 13 K 1287/09 -

Solidaritätszuschlag auch im Jahr 2007 noch verfassungsgemäß

Der Solidaritätszuschlag ist auch im 13. Jahr seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Finanzgerichts Köln.

Das Gericht führte aus, dass das Solidaritätszuschlaggesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen sei. Der Soli sei eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich sei. Der Senat widersprach der Auffassung der Klägerin, dass der Gesetzgeber den Bürger durch die Bezeichnung der Abgabe über ihren wahren Charakter getäuscht habe.Der 13. Senat... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.12.2009
- 1 K 4077/08 E -

FG Münster: Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 ist verfassungsgemäß

Unbefristete Erhebung des Solidaritätszuschlags nicht zu beanstanden

Der Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 für verfassungsgemäß. Dies entschied das Finanzgericht Münster und teilt damit nicht die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, das dem Bundesverfassungsgericht jüngst die Frage der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages für das Jahr 2007 vorgelegt hat.

Das Gericht erläuterte seine Entscheidung damit, dass höchstrichterlich geklärt sei, dass eine Ergänzungsabgabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG nicht nur befristet erhoben werden dürfe; die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beanstanden.Zudem könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Bedarf für die Erhebung des Solidaritätszuschlages... Lesen Sie mehr




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