alle Urteile, veröffentlicht am 21.12.2021
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.08.2021
- VIII ZR 88/20 -
BGH: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Sachverständigengutachten trotz Vorliegens eines Mietspiegels
Alleiniges Abstellen auf Mietspiegel nicht zwingend
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann auch dann mittels Sachverständigengutachten erfolgen, wenn ein Mietspiegel vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags seit dem Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung. Das Amtsgericht hielt die Mieterhöhung für unzulässig und stellte dabei auf den Berliner Mietspiegel 2017 ab. Das Landgericht Berlin hat in der Berufung ein Sachverständigengutachten zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeholt und die Mieterhöhung auf Basis des Gutachtens für zulässig gehalten. Die Mieter der Wohnung hielten die Einholung des Gutachtens bei Vorliegen eines Mietspiegels für unzulässig und legten daher Revision ein.Der... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.11.2021
- 4 K 1941/20 F -
Mieterabfindungen können Herstellungskosten darstellen
Unmittelbare Veranlassung durch bauliche Maßnahme genügt
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zweck der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahem Herstellungsaufwand führen.
Die Klägerin ist eine GbR, deren Gesellschaftszweck die Vermietung von Grundstücken ist. Im Jahr 2016 erwarb sie eine denkmalgeschützte Immobilie mit vier Wohnungen für 1,2 Mio. €, die sie in den folgenden zwei Jahren für 615.000 € renovierte. Vom Kaufpreis entfielen 836.818 € auf das Gebäude. Um die früheren Mieter zum vorzeitigen Auszug zu bewegen und die Renovierungsarbeiten dadurch... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.09.2021
- 4 Bs 140/21 -
Beweis des Zugangs eines behördlichen Schreibens mittels Indizien möglich
Voraussetzung ist richtige Adressierung, Dokumentation des Postversands, kein Rücklauf der Post und bloßes Bestreiten des Zugangs durch Adressaten
Der Zugang eines behördlichen Schreibens kann auch mittels Indizien bewiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Schreiben richtig adressiert ist, die Übergabe an die Post dokumentiert ist, kein Rücklauf des Schreibens vorliegt und der Adressat den Zugang des Schreibens einfach bestreitet. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil mit seinem Fahrzeug in Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, erging gegen den Halter im Dezember 2020 eine Fahrtenbuchauflage. Dagegen richtete sich sein Antrag auf Eilrechtsschutz. Er gab unter anderem an, niemals den Anhörungsbogen erhalten zu haben. Die Behörde verwies darauf, dass zwei korrekt adressierte Anhörungsschreiben... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 05.11.2021
- 14 K 2364/21 G,F -
Vortragsfähiger Gewerbeverlust einer GmbH geht anteilig auf atypisch stille Gesellschaft über
Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft stellt keinen Unternehmerwechsel dar
Der für eine GmbH festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust geht auf eine atypisch stille Gesellschaft über, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt und als "Inhaberin des Handelsgewerbes mit zwei still beteiligten Gesellschaftern" klagt. Durch die stille Beteiligung der beiden Gesellschafter am Handelsgewerbe der GmbH ist zum 1. Januar 2010 eine atypisch stille Gesellschaft entstanden. Für die GmbH war auf den 31. Dezember 2009 ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach §... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2021
- 10 ME 170/21 -
Dreijährige Kinder haben Anspruch auf Betreuung in einem Kindergarten im Umfang von 6 Stunden täglich
OVG gibt Eilantrag statt
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung von montags bis freitags im Umfang von jeweils 6 Stunden haben.
Der fünfjährige Antragsteller begehrt vom Landkreis Göttingen den Nachweis eines zumutbaren und bedarfsgerechten Kindergartenplatzes mit einer Betreuungszeit von jeweils 6 Stunden von montags bis freitags. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte mit Beschluss vom 29. Oktober 2021 den Antrag des Antragstellers mit der Begründung abgelehnt, dass sein Anspruch aus § 24 Abs. 3 Satz 1... Lesen Sie mehr