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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Halteverbot“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.10.2018
- 5 K 782/18.KO -

Parken in Halteverbotszone: Fahrzeugbesitzer muss Abschleppkosten bezahlen

Autofahrer muss sich ausreichend nach möglichen Halte­verbots­schildern umsehen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der sein Fahrzeug innerhalb einer mobilen Halteverbotszone abstellt, die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs zu tragen hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Anforderungen an die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr niedriger zu bewerten sind als im fließenden Verkehr. Daher muss sich ein Autofahrer über ein etwaiges Halteverbot an dem beabsichtigten Abstellplatz gegebenenfalls durch Rückschau auf die Beschilderung auf den letzten 30 m des zurückliegenden Straßenstücks vergewissern.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Stadt verfügte wegen einer anderen Straßensperrung eine Halteverbotszone in einer benachbarten Straße für den Zeitraum vom 4. bis 8. Dezember 2017 von jeweils 7 Uhr bis 17 Uhr. Nachdem die Halteverbotsschilder (Verkehrszeichen 283 der StVO) am 29. November 2017 aufgestellt worden waren, parkte der Kläger sein Fahrzeug am 1. Dezember 2017 um 18 Uhr vor dem von ihm bewohnten Haus. Im Rahmen einer Kontrolle stellten Mitarbeiter der Stadt am 4. Dezember 2017 um ca. 12 Uhr fest, dass sich das Fahrzeug des Klägers im Bereich des absoluten Halteverbots befand, und ließen es abschleppen. Hierfür... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2018
- BVerwG 3 C 25.16 -

Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Halte­verbots­schildern erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen zulässig

Fahrzeuge dürfen frühestens am vierten Tag nach Aufstellen des Verkehrszeichens auf Kosten der Verantwortlichen abgeschleppt werden

Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Kraftfahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls stellte ihr Fahrzeug am 19. August 2013 vor dem Nachbarhaus ihrer Wohnung in Düsseldorf ab und flog anschließend in den Urlaub. Am Vormittag des darauffolgenden Tages wurden in diesem Straßenabschnitt zur Vorbereitung eines privaten Umzugs zwei mobile Halteverbotsschilder für den Zeitraum vom 23. bis zum 24. August, jeweils von 7:00 bis... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.15 -

BVerwG zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen

Verkehrsteilnehmer sind nur bei konkretem Anlass zur Nachschau verpflichtet

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeits­grund­satz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen.

Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 04.04.2014
- 93 C 6143/10 -

Umzugsunternehmen haftet für Beschädigungen an Fahrzeugen durch umgekippte mobile Halte­verbots­schilder

AG Wiesbaden zur Schadens­ersatz­pflicht bei unzureichender Sicherung von aufgestellten Halte­verbots­schildern

Wird ein Fahrzeug durch ein umgefallenes mobiles Halteverbotsschild beschädigt, das im Zusammenhang mit einem Umzug aufgestellt wurde, haften das Umzugsunternehmen und dessen Mitarbeiter für die Schäden. Mobile Schilder müssen grundsätzlich so aufgestellt werden, dass sie den konkret vorliegenden Boden und Witterungs­ver­hältnissen standhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stellte im Juni 2010 zwei Pkw in der Gneisenaustraße in Wiesbaden ab. Der Angestellte (Beklagter zu 2) eines Umzugsunternehmens (Beklagte zu 1) stellte zur Vorbereitung eines Umzuges im Bereich der vom Kläger abgestellten Pkw mobile Halteverbotsschilder auf. Bei starkem Wind kippten diese Halteverbotsschilder gegen jeweils einen der vom... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.05.2014
- 5 RBs 13/14 -

Parkverbote an Elektro­lade­stationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

Parkplatzschild mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" umfasst Halteverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Aus einem an einer Elektroladestation aufgestellten Parkplatzschild und dem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" ergibt sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das Parkverbot ist zu beachten, auch wenn es ohne Rechtsgrundlage angeordnet wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Essen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 35 Jahre alte Betroffene aus Essen parkte im Januar 2013 seinen VW Golf mit Verbrennungsmotor auf einem Parkstreifen in Essen an der Zweigertstraße gegenüber dem Land- und Amtsgericht. Er benutzte einen Abstellplatz, an dem kurz zuvor eine Elektroladestation installiert worden und der deswegen mit dem Parkplatzschild und dem... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 17.12.2012
- 2 L 1648/12 -

Benachbarte Kindertagesstätte stellt für Anwohner keine unzumutbare Beeinträchtigung dar

Verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Anlieger ausreichend

Der Bau einer Kindertagesstätte am Ende einer Sackgasse und der damit möglicherweise einhergehende Hol- und Bringverkehr stellt für die Anwohner der Straße kein unzumutbare Beeinträchtigung dar. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Streitfall machten die Anwohner der Elzstraße - einer nur ca. 4,60 m breiten Sackgasse - in Köln-Sülz geltend, dass die am Ende der Straße geplante Kindertagesstätte mit vier Gruppen wegen des zu erwartenden Hol- und Bringverkehrs zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führe.Dieser Ansicht folgte das Verwaltungsgericht Köln jedoch nicht. Es sei nicht... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 29.12.2010
- 20 K 678/10 -

"Ich habe das Schild nicht gesehen" ist keine Ausrede bei abgeschlepptem Auto

Parken im absoluten Halteverbot

Der Fahrer eines Autos, der im absoluten Halteverbot geparkt hat, kann sich nicht damit herausreden, dass er das Verkehrsschild nicht gesehen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer seinen Wagen im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). Die zuständige Behörde ließ das Fahrzeug abschleppen und setzte hierfür eine Verwaltungsgebühr von 62 Euro fest. Gegen diesen Bescheid klagte der Autofahrer vor dem Verwaltungsgericht Köln.Er wandte ein, dass er das "Parkverbotsschild" nicht habe sehen können,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 16.05.2000
- 125 C 2314/00 -

Halteverbot: Falschparker haftet bei Verkehrsunfall mit

Unfall hätte bei Einhalten des Halteverbots vermieden werden können

Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug verbotswidrig parkt, kann hierfür nicht nur eine Geldbuße erhalten, sondern sich bei einem Unfall auch schadenersatzpflichtig machen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug verbotswidrig schräg gegenüber einer Garage abgestellt. Die Garage war nur noch unter großen Mühen und mit viel Rangieren erreichbar. Beim Rangieren beschädigte der Garageninhaber seinen Wagen erheblich.Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass der Falschparker 70 % des Schadens zu tragen habe. Er hafte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 23.02.2011
- 6 K 1/10 -

Parken im Halteverbot: Wenn der Fahrer nicht greifbar ist, muss der Fahrzeughalter die Abschleppkosten bezahlen

Verwaltungsbehörde kann Abschleppkosten gegen den Halter festsetzen, wenn der Autofahrer in Hongkong wohnt und deshalb nicht greifbar ist

Die zuständige Ordnungsbehörde kann ein im absoluten Halteverbot parkendes Fahrzeug abschleppen lassen. Die damit verbundenen Kosten muss der Fahrer, der den Wagen im Halteverbot abgestellt hat, bezahlen. Ist dieser für die Behörde nicht zu ermitteln, haftet der Fahrzeughalter. Die Behörde kann den Kosten- und Gebührenbescheid auch dann gegen den Halter erlassen, wenn sie zwar den Fahrer kennt, gegen ihn aber im Wege des Ver­waltungs­verfahrens nicht vorgehen kann, weil er im außereuropäischen Ausland wohnt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein in Hongkong lebender Taiwanese einen Wagen ausgeliehen und schließlich im absoluten Halteverbot abgestellt. Die Ordnungsbehörde ließ den Wagen abschleppen und erließ einen Gebührenbescheid gegen den Fahrzeughalter, der ihr Name und Anschrift des Fahrers in Hongkong mitteilte. Die Behörde hielt jedoch an ihrem Bescheid gegen den Halter fest. In... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 06.04.2011
- 15 S 14002/09 -

LG München I: Falschparker muss auch Kosten für Vorbereitung eines Abschleppvorgangs zahlen

Abschleppunternehmen kann von Falschparker nicht nur Kosten für reinen Abschleppvorgang erstattet verlangen

Ein Abschleppunternehmen kann von einem Falschparker nicht nur die Kosten für den reinen Abschleppvorgang erstattet bekommen, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs und zum Beispiel der Feststellung des Fahrers anfallen. Dies entschied das Landgericht München I.

Im zugrunde liegenden Fall parkte der Kläger seinen PKW anlässlich eines Krankentransportes in der Feuerwehranfahrtszone eines Münchner Klinikums im Halteverbot. Das Klinikum hat die Beklagte mit der "Parkraumbewirtschaftung", insbesondere dem Entfernen von Falschparkern, beauftragt. Aus dem Falschparken entstehende Schadensersatzansprüche waren an die Beklagte abgetreten.... Lesen Sie mehr




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