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Freitag, 29. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 01.03.2005

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2005
- VIII ZR 79/04 -

BGH: Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung

Die falsche Übermittlung durch Softwarefehler ist ein Erklärungsirrtum

Wer aufgrund eines Softwarefehlers Waren im Internet versehentlich zu billig anbietet, kann den zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Ein Laptop, das 245 Euro kosten soll, stammt entweder aus der Computer-Steinzeit oder wurde mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Letzteres ist einem Online-Shop geschehen. Eigentlich wollte man für das Laptop 2.650 Euro vom Kunden haben.Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann. Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2004
- VIII ZR 115/04 -

Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein

BGH zur zwölfmonatigen Abrechnungsfrist von Betriebskosten

Erteilt der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, können inhaltliche Fehler auch nach Fristablauf noch korrigiert werden. Die nachträgliche Korrektur darf sich aber nicht zum Nachteil des Mieters auswirken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die gesetzliche Frist von längstens zwölf Monaten zur Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters vom Vermieter auch mit einer Abrechnung gewahrt werden kann, in der ein anderer Umlageschlüssel verwendet und angegeben wird, als dies im Mietvertrag vereinbart ist. Es handelt sich dabei um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung,... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Entscheidung vom 29.09.2004
- 21 O 395/04 -

Zur Frage, wann Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Kindern verletzen und deswegen haften

Kinder-Rugby

Kindererziehung ist eine Herkulesaufgabe. Ständig ein Spagat zwischen Zügel anziehen und Zügel lockern. Und oft geht etwas schief. Aber auch wenn hierbei der minderjährige Nachwuchs einen Anderen schädigt, müssen die Eltern hierfür nicht stets gerade stehen. Sie haften insbesondere nicht bei unvorhergesehenen, spontanen Taten des Filius.

So entschied jetzt das Landgericht Coburg. Das Gericht wies die Klage eines von einem dreijährigen Kind Verletzten gegen dessen Eltern ab. Mit dem Vorwurf, sie hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, hatte der Kläger von ihnen 5.000 € Schmerzensgeld und die Einstandspflicht für etwaige Spätschäden verlangt.Die Gartenparty am herrlichen Spätsommertag fing vielversprechend... Lesen Sie mehr

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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 02.11.2004
- 2 ObOWi 471/04 -

Bei Atemalkoholtest: Polizei muss 20-minütige Wartezeit einhalten

Ein Atemalkoholtest hat nur dann Beweiskraft, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum mindestens 20 Minuten vergangen sind. Erst dann nämlich seien die Werte von Atem- und Blutalkohol vergleichbar, betonte das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Beschluss, den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat.In dem zu Grunde liegenden... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 11.02.2005
- 25 U 169/03 -

Keine Rückzahlungsansprüche für enteignete Mauergrundstücke

Musterprozess über Berliner Mauergrundstück vom Kammergericht entschieden

Die Eigentümer eines Grundstücks in Berlin-Staaken, das von der DDR für den Mauerbau beansprucht worden war, verhandelten heute gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Kammergericht über ihre Berufung gegen die erstinstanzliche Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Berlin am 28. August 2003.

Im Jahr 1997 kauften die früheren, enteigneten Eigentümer das Grundstück auf der Grundlage des Mauergrundstücksgesetzes vom 15. Juli 1996 zurück. Jetzt verlangen die Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises von ca. 77.000 €. Sie hätten keinen, auch nicht einen auf 25 % des Verkehrswertes reduzierten Kaufpreis zahlen müssen, weil der Kaufvertrag nichtig gewesen sei. Die Kläger halten die... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.08.2002
- 8 U 380/01 -

Wenn das Fax rausgegangen ist, ist es auch angekommen

Konkreter Ausgang anhand des Faxprotokolls nachgewiesen

Wer eine Fax-Nummer seinem Vertragspartner mitteilt und die Fax-Nummer überdies im Kopf eigener Briefbögen führt, muss sich entgegenhalten lassen, per Fax zugesandte Erklärungen auch empfangen zu haben. Das hat das Kammergericht entschieden.

Um empfangsbedürftige Willenserklärungen erhalten zu können, muss der Mieter den vorhandenen Briefkasten und sein angegebenes Fax-Gerät emfangsbereit halten.Im Fall hat ein Vermieter ein Fax mit einer (berechtigten) Räumungsaufforderung an den Mieter gesandt. Dieser bestritt den Zugang des Faxes, obwohl der Vermieter den konkreten Ausgang anhand eines Faxprotokolls dargelegt hatte.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.06.2004
- 2 W 22/04 -

Mieter hat Anspruch auf 24-stündigen Liftbetrieb

Dem Vermieter eines Hochhauses, in dem auch Büroräume untergebracht sind, ist es nicht gestattet, den Personenaufzug nur noch während der Geschäftszeiten in Betrieb zu nehmen, da die Mieter jederzeit die Möglichkeiten haben müssen, ihre angemieteten Räume zu erreichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Wer Büroräume im 10. Stockwerk eines Hochhauses angemietet hat, kann vom Vermieter verlangen, dass die Fahrstühle rund um die Uhr während sämtlicher Werktage wie auch an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sind. Dies hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main jetzt in einem Eilverfahren entschieden.Die Klägerin hatte Gewerberäume im 10. Obergeschoß eines... Lesen Sie mehr




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