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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20.12.2022
- M 4 K 22.4098 -
Erste juristische Staatsprüfung: Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf Konzeptpapier
Im Zweifelsfall besteht Obliegenheit des Prüflings nachzufragen
Verfasst ein Prüfling im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung die Prüfungsarbeit irrtümlich auf dem Konzeptpapier anstatt im Prüfungsheft, geht das zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf Bewertung der Arbeit auf dem Konzeptpapier besteht nicht. Bestehen Unklarheiten muss der Prüfling nachfragen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 trat ein angehender Jurist in Bayern seine erste juristische Staatsprüfung an. Bei der ersten schriftlichen
Kein Anspruch auf Bewertung der Arbeit auf Konzeptpapier
Das Verwaltungsgericht München entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf
Im Zweifelsfall besteht Obliegenheit des Prüflings nachzufragen
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei der Hinweis auf dem Prüfungsheft zwar irreführend gewesen. Jedoch sei zu beachten, dass bei der mündlichen Belehrung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für die Ausführungen das Prüfungsheft verwendet werden muss. Bei bestehenden Zweifeln hätte der Kläger sich Gewissheit über die prüfungsrechtlichen Vorgaben verschaffen müssen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht München, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32654
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