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Freitag, 29. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 30.03.2005

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 22.02.2005
- 5 O 3922/04 -

Kein Schmerzensgeld bei Fall über eine 5 cm hochstehende Gehwegplatte

Wer über eine deutlich sichtbar hochstehende Gehwegplatte stürzt (im vorliegenden Fall 5 cm), hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Die in Meppen wohnende Klägerin stürzte am 01. August 2004 gegen 19.00 Uhr bei Tageslicht auf dem Gehweg der Kruppstraße in Meppen. Sie behauptete, sie sei über eine Gehwegplatte gestolpert, die ca. 5 cm über die übrigen Platten hervorgeragt habe. Wegen eines erlittenen Nasenbeinbruchs sowie Prellungen und Schürfwunden verlangte sie von der beklagten Stadt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 Euro. Die beklagte Stadt trat dem entgegen, dass die Platte zwar 5 cm herausgeragt habe, die Klägerin hierüber aber nicht gestürzt sei.Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Klage abgewiesen. Dabei kam es nach Auffassung der Kammer... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Entscheidung vom 17.03.2005
- S 44 KR 6/04 -

Sonnenschutzmittel sind keine Kassenleistung

Krankenkassen müssen selbst dann nicht die Kosten für Sonnenschutzmittel übernehmen, wenn Versicherte aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung auf deren permanente Verwendung angewiesen sind.Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 21-jährigen Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Westfalen-Lippe aus Lünen.Der Versicherte leidet seit... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 26.01.2005
- 12 O 839/04 -

Schneenasser Boden: Kirche haftet nicht für Sturz eines Besuchers

Zur Haftung des Trägers eines Gotteshauses für den Sturz eines Besuchers im schneenassen Eingangsbereich der Kirche

Gefahren lauern selbst dort, wo man sie eigentlich nicht erwartet. Sogar den sonntäglichen Gottesdienstbesuchen kann das Unglück ereilen. Ist beispielsweise der Natursteinboden des Gotteshauses von hereingetragenem Schnee nass, ist die Rutschgefahr groß. Erwischt es einen Besucher, kann er sich allerdings wegen der Sturzfolgen nicht ohne weiteres bei der Kirche schadlos halten.

Das musste eine gefallene Kirchgängerin jetzt erfahren. Das Landgericht Coburg wies ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage in Höhe von fast 4.000 € ab. Sie konnte der von ihr in Anspruch genommenen Trägerin der katholischen Kirche keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen.Der starke Schneefall konnte die fromme Klägerin nicht von dem Kirchenbesuch... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hof, Urteil vom
- 16 C 537/00 -

Fahrzeugführer, die bei Grün in die Kreuzung einfahren, müssen zunächst den "Nachzüglern" des Querverkehrs die Räumung der Kreuzung ermöglichen

Zunächst ist das Räumen der Kreuzzung zu ermöglichen

Wer hat die Situation nicht schon selbst erlebt? Als Linksabbieger ist man bei Grün in die Kreuzung eingefahren. Man muss anhalten, um den Gegenverkehr passieren zu lassen. Dann wird man aber schon vom Querverkehr bedrängt, der zwischenzeitlich bereits Grün hat.

Meist geht es gut, aber nicht immer. Mit einem Fall, bei dem es zum Zusammenstoß kam, hatte sich das Amtsgericht Hof zu befassen. Eine Opel Corsa Fahrerin stand an der Ampel am Berliner Platz und wollte die Ernst-Reuter-Straße geradeaus befahren in Richtung Freiheitshalle. Bei Grün fuhr sie los und stieß am Ende der Kreuzung mit einem Opel Corsa, dessen Fahrer von links aus der Jahnstraße... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.03.2004
- IV ZB 41/03 -

Zur Fristenkontrolle bei Wiedervorlage wegen Vorfrist

Prozessbevollmächtigter muss nachprüfen

Auch wenn der Prozessbevollmächtigte die von seiner Angestellten in den Fristenkalender eingetragene Frist überprüft hat, befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen seiner Vorbereitung einer Prozesshandlung die Einhaltung der für diese vorgeschriebenen Frist nachzuprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatte die Büroangestellte die ursprünglich im Fristenkalender eingetragene Frist nachträglich geändert (vom 25. Juni 2003 auf den 26. Juni 2003). Am 26. Juni 2003 faxte der Prozessbevollmächtigte die Berufungsbegründung an das Landgericht.Dieses machte den Prozessbevollmächtigten darauf aufmerksam, dass die Frist gemäß § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht gewahrt sei. Den... Lesen Sie mehr




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