alle Urteile, veröffentlicht am 16.03.2005
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2005
- 9 AZR 143/04 -
Abgeltung von Urlaub bei Blockfreistellung in der Altersteilzeit
Nach dem gesetzlichen Urlaubsrecht ist nicht gewährter Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Beginnt für einen Arbeitnehmer in Altersteilzeit die Blockfreizeit, so ist das keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Offene Urlaubsansprüche sind daher nach der gesetzlichen Regelung dann nicht abzugelten. Der Bundes-Angestelltentarifvertrag und der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit enthalten keine abweichende Regelung.
Eine Angestellte des öffentlichen Dienstes hatte ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vom 1. Februar 2000 bis 31. Januar 2004 im sogenannten Blockmodell vereinbart. Danach sollte die Arbeitsphase vom 1. Februar 2000 bis zum 31. Januar 2002 und die Freistellungsphase vom 1. Februar 2002 bis zum 31. Januar 2004 dauern. Die Angestellte hatte ihren Urlaub für das Jahr 2001 bis auf vier Tage genommen; letzter Urlaubstag war der 21. September 2001. Ab dem 1. Oktober 2001 bis zum Beginn der Freistellung am 1. Februar 2002 war sie ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt.Ihre Klage auf Abgeltung dieser vier Urlaubstage sowie des anteiligen Urlaubs... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.03.2005
- VI ZR 356/03 -
Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für „Schnupperflüge“ potentieller Flugschüler
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Halter und Führer eines Flugzeuges unter den erleichterten Voraussetzungen der §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz haftet, wenn ein Mitflieger, der die Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs kennen lernen möchte, während eines sogenannten „Schnupperfluges“ zu Schaden kommt.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte der Ehemann bzw. Vater der Kläger die Gelegenheit wahrgenommen, anläßlich eines „Tages der offenen Tür“ des Drachensportclubs W. in einem Ultraleichtflugzeug kostenlos mitzufliegen, um die Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs kennen zu lernen. Er war bereits aktiver Drachenflieger und hatte erwogen, eine Pilotenausbildung für den entsprechenden Flugzeugtyp... Lesen Sie mehr
Landgericht Bochum, Urteil vom 05.03.2004
- 5 S 195/03 -
Zur Betriebsgefahr bei abgestellen Fahrzeugen, wenn ein Motorroller gegen ein Auto kippt
Lackschaden und Beule am Auto
Wenn ein geparkter Motorroller aus ungeklärter Ursache auf einen daneben stehenden PKW kippt, so haftet der Fahrer des Kraftrads, entschied das Landgericht Bochum.
Dies gehöre zur Betriebsgefahr eines Zweirades, dass es umkippen könne, so das Gericht. Zwar bestehe auch eine Betriebsgefahr für das abgestellte Kraftfahrzeug, jedoch überwiege die des Rollers, da die Instabilität eines abgestellten Rollers die Gefahr des Umkippens berge. Darüber hinaus müsse ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass direkt neben dem PKW ein Kraftrad geparkt werde.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2005
- 2 StR 320/04 -
Frankfurter Urteil gegen Zuhälterring rechtskräftig
Das Landgericht Franfurt am Main hatte mit Urteil vom 1. Dezember 2003 den Angeklagten R.-K. - neben weiteren Angeklagten - wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Menschenhandel, und wegen Beihilfe zur Zuhälterei in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen vermittelte ein Zuhälterring um den Mitangeklagten L., dem der Angeklagte R.-K. ebenfalls angehörte, Ausländerinnen im Rotationsprinzip an verschiedene Bordelle, Saunaclubs oder Begleitserviceunternehmen in Hessen. Von den den Prostituierten nach Abzug der Anteile der Bordelle verbleibenden Einnahmen beanspruchte L. die Hälfte. Darüber hinaus mußten die Frauen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 18.04.1996
- 8 U 187/96 -
Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben
Trotz lückenhafter Schadensanzeige ausnahmsweise kein Ausschluss des Versicherungsschutzes
Falsche Angaben des Versicherten in der Schadensanzeige führen zwar oft zum Ausschluß des Versicherungsschutzes, aber nicht immer. Auf Leistungsfreiheit kann sich die Versicherungsgesellschaft nur dann berufen, wenn die einschlägigen Fragen im Antragsvordruck eindeutig und unmißverständlich abgefaßt sind. Ein Werturteil darf hierbei vom Versicherten nicht verlangt werden.Die Frage, von welchen Ärzten der Verletzte "in den letzten Jahren vor dem Unfall" behandelt wurde, genügt diesen Anforderungen nicht. Sie ist nicht klar genug formuliert und deshalb unzulässig. Das entschied der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Nürnberg. Die Wendung "in den letzten Jahren" lasse den Verletzten im unklaren, auf welchen genauen Zeitraum sich seine Antwort beziehen soll.
Im konkreten Fall lag die Vorerkrankung bereits 14 Jahre zurück. Der versicherte Handwerksmeister hatte Ende der 70er Jahre als Jugendlicher einen Arbeitsunfall erlitten. Offenbar als Spätfolge dieser Verletzung entwickelte sich im Laufe der Zeit eine Pseudoarthrose. Subjektiv fühlte sich der Mann jedoch wohl und verspürte keine Schmerzen.Als er Jahre später einen neuen Unfall... Lesen Sie mehr