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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.02.2022
- 9 U 134/21 -
Kein Anspruch auf Unterlassung der Bewertung bei Google Places
Makler muss Kritik an gewerblicher Leistung dulden
Ein Immobilienmakler, der zum Zwecke der Förderung seiner Geschäfte aktiv den Auftritt in einem Bewertungsportal gesucht hat, muss sich Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist. Das hat der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts nun entschieden.
Der als Kläger an dem Rechtsstreit beteiligte
Tatsachenbehauptung und zulässige Meinungsäußerung
Die in der Internetbewertung abgegebene Erklärung, den
Sozialer Geltungsanspruch weniger schützenswert
Hinter das Recht des Beklagten auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2022
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31590
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